Zum Geleit.
Ein wissenschaftliches Kriegskind ist es, das der Verfasser im
Nachstehenden der Fakultät und der Gesamtheit der Rechtskun-
digen zu unterbreiten sich unterfängt. Er darf der Hoffnung Aus-
druck verleihen, daß es nicht als an juristischer Unterernährung
krankend befunden werden möge; wenn an der Arbeit die volle
Ausgeglichenheit des äußeren Gewandes, des Stiles, in dem Umfange
vermißt werden sollte. wie man es gemeinhin mit Recht von einer
Dissertation zu fordern gewohnt ist, wenn selbst an der einen oder
anderen Stelle einem wissenschaftlichen Gedanken nicht mit der
Tiefgründigkeit nachgegangen worden ist, die der Stolz der deut-
schen Rechtswissenschaft und das Ziel wohl jedes ihrer Jünger bil-
det, -- so möge dies mit den besonderen Umständen entschuldigt
werden, unter denen der Verfasser. genötigt war, das Material für
diese Arbeit zu sammeln und ihren Bau selbst zu vollenden: Seit
lem 2. August 1914 steht der Verfasser ununterbrochen im Heeres-
Jienste, davon wenige Monate im Waffendienste als Kriegsfrei-
williger, im übrigen dauernd im Dienste militärischer Verwaltungs-
behörden. Im Dezember 1916 durfte er — an Hand der Rudimente
seiner juristischen Vorbildung, ohne eigentliche Vorbereitung —.
die Staatsprüfung ablegen, im Jahre 1917 entschloß er sich, den
akademischen Grad auf Grund des vorstehenden Themas anzustre-
ben, wofür er sich im Hinblick auf seine jahrelange Beschäftigun
mit militärrechtlichen Angelegenheiten besonders geeignet hielt. In-
zwischen ist weit über ein Jahr verstrichen, für den Verfasser
erfüllt mit ununterbrochener angestrengtester Arbeit auf einem Ge-
biete, das so sehr es theoretisch ein Schulbeispiel für den weit-
chenden Übergang des Verwaltungsapparates in militärische Hände
darstellen mag -- praktisch dem Gegenstande dieser Abhandlung
recht ferne lag, mit. der Kohlenversorgung der Industrie im Rahmen
der Kriegsamtstelle Nürnberg. An ein regelmäßiges und zielbe-
wußtes Arbeiten war unter diesen Umständen für den Doktoranden