fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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1133) II. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs ist die Vereinigung der beiden Gemeinden Stadtsulza und Dorffulza 
zu ein er Gemeinde mit der Bezeichnung „Bad-Sulza“ vom 1. Januar 1907 
ab beschlossen worden. 
Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 15. Dezember 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
(134)] III. Diphtherie-Serum mit den Kontrollnummern 823, 824, 825, 826 
und 934 aus den Hoöchster Farbwerken ist wegen Abschwächung zur Einziehung 
bestimmt worden. 
Weimar, den 7. Dezember 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
(135| IV. Diphtherie-Serum mit den Kontrollnummern 162 und 163 aus der 
Merckschen Fabrik in Darmstadt ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt 
worden. 
Weimar, den 14. Dezember 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[(136) V. Die Beiziehung der auf Grund der Vorschriften des Reichs-Erbschafts- 
steuergesetzes von den Erbschaftssteuerbehörden festgesetzten Strafen ist den 
Rechnungsämtern übertragen worden. 
Weimar, den 8. Dezember 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius.
	        
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