10 Königliche Orden.
(1900.) Bülow, Bernhard Fürst v., Posadowsly-Wehner, Dr. Graf v., K.
Reichskanzler, Präsident des K. Preuß. Preuß. Staatsminister, Staatssekre-
Staatsministeriums und Minister der tär des Reichsamts des Innern.
auswärtigen Angelegenheiten.
r• giulenhurge ut. Graf zu Ordensämter.
er-Hof= und Hausmarschall, Ober-
eremonienmeister Sr. M. des Deut- (4 Deens robomtur und Groß-
schen Kaisers, Königs von Preußen, anöler: bK. **-
General der Infanterie à I. s. der Ordens-Groß-Elemosinär: un-
Armee. besebt.
Lucanus, Dr. von, Wirkl. GeheimierOrdens-Vizekanzler: unbesetzt.
Rat und Geheimer Kabincttsrat, Chef Ordens-Zeremoniar: Türk, Dr.
des Geheimen Kabinetts Sr. M. des Jak. Ritter von, K. Geistl. Rat, Propst bei
Frutschen Katsers, 2eige, v. Preußen, Tenskoll ziansusteen der K. Hestirche, t1
. 's « dajetan, Apostol Protonotar und Päpstl.
(1903.) Schlieffen, Graf v., K. Preuß. Hakprzlal, infulierter K. Hofkapellen-
Gencral-Oberst, Generaladjutant Sr. direktor 2c. W., Exzellenz.
M. des Deutschen Kaisers, Königs Ordens-Sekretär: Lehner, Max,
von Preußen, à l. s. des General= Hofrat, Geh. Ministerial-Sekretär. (S.
stabs u. des 1. Garde-Ulanen-Regts. Staatsministerium des K. Hauses und
(1904.) Metzsch-Reichenbach, Karlsdes Außern.)
Georg Levin von. K. Sächs. Staats-s Schatzmeister: Werz, Luitp., Rat,
minister a. D., Minister des König-Stabsoberinspektor. (S. Obersthofmar-
lichen Hauses. schallstab.)
(1906). Plessen, v., K. Preuß. Generalt Herold: Wenyh, Leopold, Geheimer
der Insanterie, Generaladjutant und Sekretär. (S. Obersthofmarschallstab.)
Kommandant des Hauptquartiers Garderobier: Walter, Max, In-
Sr. M. des Deutschen Kaisers, Königsspektor, Burgpfleger. (S. Obersthof-
von Preußen. meisterstab.)
L. gaus-Ritterorden vom heiligen Grorg.
er Ordben, dessen Ursprung bis in die Zeit der Kreuzzüge zurückreicht, ward von Kurfürst Karl
Albrecht, nachmals Kaiser Karl VII., ernenert: „zzur Ehre Gotte-,, dessen unbesleckter Mutter
Nariä und des uralten, des Hauses und des Landes Patronen, des heiligen Georgli Ehre, dann
auch zur Erhaltung des alten bayerischen Adels, als welcher jederzeit den größten Teil an der
Ordensritterzahl ausmachen solle“. Im Jahre 1741 war zu den ursprünglich errichteten zwei
Klassen oder Zungen, nämlich der deutschen und der fremden Zunge, auch eine geistliche ritterdürtige
Klasse gekommen, bestehend aus einem Bischofe, Propste. zwei (seit 1758 vier) Dekanen und jwe
Ordens= Kaplanen. Seine Majestät König Ludwig II. von Bayern verwirklichten die zu Ansang
des Jahrhunderts in einer Ritterkonserenz angeregte Reorganisation durch Verleihung neuer Statuten,
welche beim Ordensseste des Jahres 1871 (am 27. April) nach vorausgegangener allgemeiner Ritter-
versammlung seierlich promulgiert worden sind. Der St. Georgs-Orden erbielt dierdurch zu seiner
früheren Zweckbestimmung noch eine neue: „die Ausübung der Werke der Barmderzigkeit durch
Gründung von Spitälern und ädnlichen Anstalten“. Demgemäß sand dereits am 5. August 1874
dle seierliche Einweibung und Eröffnung des aus freiwilligen Beiträgen der Ordens -Ritterschaft
gegrndsten ersten Ordens-Krankenbauses zu Nymphendurg statt, und am 1. Januar 1880 wurde
le Eröffnung des zweiten Ordens. Krankenhauses zu Brückenau vollzogen.
Die Zahl der Kapitular = Großkomture ist auf 6, jene der Kapitular-Komture auf 12 fest-
gele#t. welche mit dem Großmeister und den Großprioren das Ordens-Kapitel bilden. Die Bahl
er Großkomture und Komture ad honores, sowie der Ritter ist undeschränkt. An den Ordens-
konserenzen zur Besorgung der Ordens-Angelegenheiten nehmen auch die Ritter durch 6 aus
ihrer Mitte auf je 3 Jadre gewählte Mitglieder teil. Das Ordbenszeichen ist ein auf der cinen
Seite blau mit dem Bildnisse der beiligen Jungfrau Maria und auf der anderen Seite rot mit
dem Bildnisse des deiligen Georg cmailllertes Krenz. Die (altritterliche) Ordenstracht bei den
Rapiseste am St. Georgstage (24. April) besteht ausd einem weißatlassenen Streitkleide mit blau-
amtenem Mantel, beide mit Silber reich gestickt, dann einem schwarzen Hut mit weißen Federn.
Ordens-Großmeister:
Seine Majestät der König.