Full text: Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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Recht auf Thüringen, als ihr Sohn. Fänden sich zwanzig Ritter 
zur Leistung dieses Eides bereit, dann wollte sie ohne Weiteres auf 
Thüringen verzichten. Dieser Vorschlag war, wie Sophie meinte, 
höchst klug berechnet. Sie hoffte nämlich, daß die Mehrzahl der 
thüringischen Ritter zu ihr stände und daß sich der Markgraf ver- 
geblich nach zwanzig ihm ergebenen Rittern umthun werde. 
Heinrich ging getrosten Muthes auf den Vorschlag ein. Man 
einigte sich über Zeit und Ort und bestimmte zu letzterem eine Kirche 
zu Eisenach. Der feierliche Tag erschien. Beide Theile fanden 
sich ein. Feierliche Stille herrschte in dem Gotteshause, und um die 
heilige Handlung noch mehr zu erhöhen, hatte Sophie eine Rippe 
ihrer verstorbenen Mutter mitgebracht. Ein Geistlicher mußte sie 
auf den Altar legen und Markgraf Heinrich sollte sie beim Schwören 
mit seiner Hand berühren. Mit der Zuversicht eines guten Gewissens 
näherte sich der Markgraf dem Altare, legte seine Hand auf die in 
weiße Leinwand geschlagene Rippe und schwur mit lauter, fester 
Stimme, daß ihm die Landgrafschaft Thüringen von Gott und 
Rechtswegen gehöre. Hierauf näherte sich dem Altare ein Ritter 
nach dem anderen und nicht weniger als zwanzig schwuren mit gleicher 
Zuversicht wie der Markgraf, daß sie der Ueberzeugung lebten, Mark- 
graf Heinrich von Meißen sei der rechtmäßige Erbe Thüringens. 
Mit steigender Unruhe begleitete die Herzogin Sophie im Geiste 
einen Ritter nach dem anderen zum Altare, und als zu ihrem Ent- 
setzen auch der zwanzigste geschworen hatte, erhob sie sich von ihrem 
Sitz, schlug die Hände über dem Kopfe zusammen, zerriß ihre Hand- 
schuhe und behauptete zum Erstaunen aller Anwesenden, daß ihr und 
ihrem Sohne das größte Unrecht geschehen sei. Von dem früher 
gegebenen Versprechen wollte sie nichts mehr wissen. Sie erneuerte 
ihre Ansprüche auf Thüringen, und da Markgraf Heinrich nicht auf- 
geben konnte, was ihm die Landgrafen Thüringens und der Kaiser 
als rechtmäßiges Erbe zugesprochen hatten, so wurde der blutige 
Krieg fortgesetzt. Endlich ließ man sie ruhen, die verheerenden 
Waffen. Man schloß im Jahre 1264 Friede und es kam fol- 
gender Vergleich zu Stande: 
Thüringen und Hessen werden von nun an getrennt. Jenes 
fällt als Erbe dem Markgrafen von Meißen und dieses dem Herzoge 
von Brabant, Heinrich I. oder dem Kinde, anheim. So war denn, 
wenn auch nach schwerem Kampfe, mit Meißen eines der schönsten 
und fruchtbarsten Länder Deutschlonds vereinigt und Markgraf und 
Landgraf Heinrich hatte sich zu dem mächtigsten Fürsten Deutsch- 
lands emporgeschwungen. 
Erfreut über den nun beendigten Kampf veranstaltete der reiche 
Mark= und Landgraf seinen Rittern ein prachtvolles Kampfspiel oder 
ein Turnier. Zum Kampfplatze wählte er einen großen Garten in
	        
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