Full text: Leitfaden der Preußischen Geschichte.

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ten Sümpfe trocken oder setzten sich in verlassene wendische Höfe, 
gründeten Dörfer und Städte neu oder machten die alten deutsch. 
Allmählich verschwand nicht bloß der heidnische Götzendienst, son- 
dern zum Teil auch die wendische Art und Sitte. 
Albrechts Nachfolger aus dem Hause 
Ballenstädt. 
8 6. Wie der Stammuvater begonnen, so setzten die Ballen- 
städter (oder wie sie nach anderen Besitzungen auch hießen, die 
Anhaltiner oder Askanier) das Werk der Eroberung und 
Besiedelung rüstig fort. Immer weiter breiteten sie die Mark 
Brandenburg längs der Havel und Spree aus. Doch hatten sie 
dabei nicht bloß mit den heidnischen Wenden, sondern auch mit 
christlichen Nachbarfürsten manchen Kampf zu bestehen. Zum 
Kaiser, dessen Statthalter in der Mark sie waren, hielten sie 
immer treu. So half Otto I. (1170—1184), Sohn und Nach- 
folger Albrechts des Bären, dem Kaiser Friedrich Rotbart 
(1152—1190) den treulosen Herzog Heinrich den Löwen von 
Sachsen und Bayern bezwingen. Es heißt, er empfing nun die 
Lehnshoheit über Mecklenburg und Pommern. Aber auch 
der König von Dänemark streckte nach diesen flawischen Ländern 
seine Hand aus, und es kam darüber zwischen ihm und Ottos I. 
Söhnen, Otto II. (1184—1205) und Albrecht II. (1205— 
1220), zu langen Kämpfen. Pommern selbst, 1181 vom Kaiser 
zum Herzogtum erhoben, suchte sich frei zu erhalten. Die 
Markgrafen richteten hier wenig aus. 
Es scheint, daß Otto II. auch in einen Streit mit der Kirche 
geriet und dabei den kürzeren zog. Es heißt, er habe einen 
Kreuzzug nach Palästina gelobt, aber wegen des Dänenkrieges 
nicht ausgeführt und sei deshalb vom Erzbischof von Magdeburg 
mit dem Banne belegt, d. h. aus der Kirchengemeinschaft aus- 
gestoßen worden. Da nun das fromme Volk damals jeden Ex- 
kommunizierten wie einen Verpesteten mied, so habe der Mark- 
graf sich vor dem Erzbischof demütigen und seine Lösung vom 
Banne mit Geld und Gut erkaufen müssen. Gewiß ist nur so 
viel, daß er (1196) seine ballenstädtischen Familienbesitzungen 
an das Erzstift Magdeburg abtrat und als bloße Lehengüter 
wiedererhielt.
	        
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