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sich auf 218 Millionen Taler beliefen. Um diese zu tilgen und
zugleich die großen neuen Ausgaben für Festungen, Waffen,
Schulen, Ämter bestreiten zu können, opferle der König groß-
mütig seine Domänen und ließ den größten Teil derselben ver-
kaufen, ersparte durch Beurlaubung viel beim Militär und setzte
fest, daß die gesamten Staatsausgaben ein bestimmtes Maß nicht
überschreiten dürften. Auf den Nat des Ministers v. Klewiz hob
er 1818 die Toraccise auf und führte statt derselben in den größeren
Städten die Mahl= und Schlachtsteuer, in den kleinen Städten
und auf dem platten Lande die Klassensteuer ein. Dadurch
erleichterte er den Verkehr, und Handel und Wandel hob sich.
Denselben Zweck erreichte er im großen durch die Gründung
des preußisch-deutschen Zollvereins (1834), dem mit Ausnahme
von Osterreich, Mecklenburg und den Hansestädten alle deutschen
Staaten beitraten. Durch ihn wurde nicht bloß die deutsche
Industrie, da die Zollschranken zwischen den Zollvereinsstaaten
wegfielen, mächtig gefördert, sondern auch ein großer Schritt zur
Einigung Deutschlands unter Preußens Führung getan.
Ebenso wohltätig erwies sich Friedrich Wilhelms Regierung
für die geistige Bildung der Nation. Das höhere Schul-
wesen wurde 1817 einem besonderen Ministerium „der geistlichen,
Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten“ untergeben und kam
durch die weise Verwaltung des Ministers v. Altenstein sehr in
Flor. Neben den Gymnasien blühten nun auch die Realschulen.
Die Universitäten zu Halle und Wittenberg wurden in Halle
vereinigt (1817), und für die Rheinlande die Universität zu Bonn
gegründet (1818). Daß aber Preußen auch im Volksunterricht
alle anderen Großstaaten weit überflügelte, war hauptsächlich
eine Folge der allgemeinen Schulpflichtigkeit, die der Kö-
nig durchführte.
In den kirchlichen Dingen gelang ihm ein altüberliefertes
Streben seines Hauses: er vereinigte die beiden evangelischen
Bekenntnisse, das lutherische und das reformierte, in der Union
(1817) zur „Evangelischen Landeskirche.“ Er selbst arbeitete für
sie eine Agende aus, die jedoch bei manchen Lutheranern (Alt-
Lutheranern) auf Widerstand stieß. — Der römischen Geistlichkeit
verstattete er (durch Vertrag mit dem Papste 1821) großen Ein-
fluß auf seine katholischen Untertanen. Als sie aber, von den
Jesuiten geleitet, die Rechte der Evangelischen und des Staates