Full text: Leitfaden der Preußischen Geschichte.

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land aus, erkannte die Einrichtungen, die Preußen im Norden des 
Mains treffen würde, sowie die politischen Beziehungen, in welche 
der Süden Deutschlands zu dem Norden treten möchte, im voraus 
an, überließ sein Anrecht auf Schleswig-Holstein an Preußen 
und zahlte letzterem noch 20 Millionen Taler Kriegskosten. 
Italien erhielt den Besitz Venetiens. 
§ 98. Süddeutschland wurde unterdessen von einem kleinen 
preußischen Heere (von 45 000 Mann), der sogenannten „Main- 
armee“, bezwungen. Unter Führung des Generals Vogel v. Falcken- 
stein verhinderte die Mainarmee lange Zeit die Vereinigung der 
feindlichen Streitkräfte (40 O00 Bayern und 46 000 Mann von 
den andren Bundesstaaten), siegte bei Kissingen (am 10. Juli) 
über die Bayern, bei Aschaffenburg (am 14.) über deren Ver- 
bündete und besetzte Frankfurt a. M. (am 15.). Dann unter dem 
General v. Manteuffel siegte sie bei Tauberbischofsheim und 
Würzburg (am 24., 25. und 26.) über die Gesamtmacht der 
Feinde. Weitere Niederlagen wandte Süddeutschland ab, indem 
es um Frieden bat. Derselbe kam im August auf folgende Be- 
dingungen zu stande: Württemberg bezahlte an Preußen 8, Ba- 
den 6, Hessen-Darmstadt 3, Bayern 30 Millionen Gulden Kriegs- 
kosten; außerdem schlossen diese Staaten mit Preußen ein Schutz- 
und Trutzbündnis und stellten ihre Heere für den Kriegsfall unter 
den Oberbefehl des Königs von Preußen. Dagegen brauchten sie 
keine Landabtretungen zu machen (außer einigen kleinen Grenz- 
strichen von Hessen-Darmstadt und Bayern). 
Sachsen endlich zahlte kraft Friedensvertrages an Preußen 
10 Millionen Taler Kriegskosten und verzichtete, wie auch der 
Großherzog von Hessen-Darmstadt für Oberhessen tat, auf einen 
Teil seiner Souveränität. 
§ 99. Preußen ordnete nämlich die deutschen Dinge in 
folgender Weise. Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau, 
Frankfurt a. M. und einige darmstädtische und bayrische Gebiets- 
teile (im ganzen 1309 O.-M. mit 4½ Mill. Einwohnern) wur- 
den in den preußischen Staat einverleibt. Die übrigen nord- 
deutschen Staaten (1320 Q.-M. mit 5⅛ Mill. E.) traten zu ihm 
in ein enges Bundesverhältnis, welches dem Könige von Preußen 
als „Präsidenten des Norddeutschen Bundes““ den Befehl 
über die Kriegsmacht zu Land und Wasser und viele andere
	        
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