Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzigster Jahrgang. 1889. (50)

1889.  41

Gesetzsammlung
für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

8.  Stück  vom  Jahre  1889.

XVII.  Verorbuung
vom  16.  December  1889,
die  Einberufung  des  Landtags  des  Fürstenthums  zu  einer  außerordentlichen
  Versammlung  betreffend.

Wir  Georg,  von  Gottes  Gnaden  Fürst  zu  Schwarzburg  2c.
verordnen  hiermit,  daß  der  Landtag  des  Fürstenthums  zu  einer  außerordentlichen
Versammlung

uf  den  6.  Januar  1890
in  Unsere  Residenz  Rudolstadt  einberufen  werde  und  beauftragen  Unser  Ministerium
mit  der  Ausführung  dieser  Verordnung.

Urkundlich  unter  Unserer  eigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Fürstlichen
  Insiegel.

So  geschehen

Rudolstadt,  den  16.  December  1889.

(L.  S.)  Georg,  Fürst  zu  Schwarzburg.
v.  Starck.

 

Fürstl.  Schwarzb.  Rudolst.  Gesetzsammlung.  I.
Ausgegeben  in  Rudolstadt  am  24.  December  1889.