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deutschen Orden. Jobst aber schickte Statthalter nach Branden-
burg, die ebenfalls nur Geld für ihn schaffen sollten und sonst
alles gehen ließen, wie es gehen mochte. Da war bald jeder-
manns Hand wider jeden, die Nachbarn plünderten die Grenz-
lande, und auf allen Straßen lauerten die Raubritter. Am
großartigsten und frechsten betrieben die Brüder Dietrich und
Hans von Quitzow das Raubhandwerk. Sie besaßen viele
Burgen, zumeist im Havelland; von hier aus verheerten sie im
Bunde mit dem Erzbischof von Magdeburg, den Grafen von
Ruppin und anderen Herren das Land, zerstörten Dörfer und
Städte, und nachdem sie Jobst von Mähren einen Teil der
Beute abgegeben, verschwelgten sie das Gut der beraubten
Bauern und Bürger ungestraft. Kaum daß die größeren Städte
sich hinter ihren festen Mauern der Räuber erwehrten oder ihre
Freundschaft mit Geld erkauften; die kleinen Leute gingen zu
Grunde. Die Felder verödeten, Handel und Wandel lag dar-
nieder, Land und Menschen verwilderten.
§ 15. Dierömische Hierarchie, durch Gregors VII. (1077)
Einrichtungen (Kardinalkollegium, Cölibat, Abschaffung der Si-
monie und der Laien-Investitur) von der weltlichen Macht unab-
hängig geworden, erreichte unter Innocenz III. (1215) den Gipfel
ihrer Macht; der Papst galt als Stellvertreter Gottes und hielt
sich als solcher für befugt, auch über Könige und Kaiser zu richten.
Der Kaiser dagegen, als weltliches Haupt der Christenheit und
Schirmvogt der Kirche, beanspruchte in allen weltlichen Dingen
die höchste Autorität, die ihm, zumal in Italien, vom Papste
streitig gemacht wurde. So entstand zwischen beiden Gewalten
ein jahrhundertelanger Kampf, der die Macht des Kaisers ver-
zehrte und den römischen Stuhl erschütterte. Die deutschen Fürsten
benutzten ihn, um ihre Hilfe zu den Römerzügen und wider die
Gegenkaiser teuer zu verkaufen oder im Bunde mit den Päßpst-
lichen sich eigenmächtig königliche Rechte und Güter anzumaßen.
So erhielten sie fast alle Regalien (Heerbann, Blutbann u. a.).
Nur wenige standen wie die ballenstädtischen Markgrafen von
Brandenburg stets treu zum Kaiser; letztere aber, als Stellvertreter
des Königs und Eroberer des Wendenlandes, hatten hier schon
früh landesfürstliche Macht. Am Ende der Hohenstaufenzeit (1254)
war Deutschlands Zersplitterung in eine Unzahl von geist-
lichen und weltlichen Landesfürstentümern entschieden.