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Frankfurt a. O., Berlin, Burg, Salzwedel unter bewaffnetem
Geleit große Reisen; selbst bis nach Nowgorod („Gäste“).
Die alten Geschlechter in den Städten (meist reiche Grund-
besitzer und Kaufleute) hatten sich die Alleinbesetzung der Rats-
stellen und des Bürgermeisteramts angeeignet. Nachdem aber die
Zünfte wohlhabender geworden, nötigten sie, ihrer Bedeutung
als Kern der städtischen Streitmacht sich bewußt, die Geschlechter,
ihnen einen Anteil am Rat und Regiment der Städte einzu-
räumen. Irn sich hielt jede Innung den strengsten Zunftzwang
aufrecht und jeder Stand, jede Zunft hatte genau bestimmte und
besondere Freiheiten und Rechte, außer welchen niemand weder
Recht noch Ehre noch Freiheit besaß.
Bei der Entartung des Adels, der immer allgemeiner sich
auf den leichten Erwerb des Stegreiftums legte, bei der Roheit
und Unwissenheit eines großen Teils der Geistlichkeit und
dem fortwährenden Kriegszustande konnten Bildung und gute
Sitte nicht gedeihen; die Mark blieb auch hierin gegen die an-
grenzenden deutschen Länder zurück. Der Aberglaube dagegen
hatte freies Spiel (Geißelbrüder und Judenverfolgung 1349,
Wunderblut zu Wilsnack 1383).
U. Die hohenzollerschen Kurfürsten bis zur
Thronbesteigung Friedrich Wilhelms des Großen
1415—1640.
Kurfürst Friedrich I. (1415—1440).
§ 17. In Schwaben, zwischen Donau und Neckar, liegt ein
Berg, der hohe Zoller; da baute einst der Ahnherr der Könige
von Preußen sein Schloß. Seine Nachkommen, die Grafen
von Zollern, mehrten in Schwaben und Franken ihr Gutjz einer
derselben, Friedrich I., wurde um das Jahr 1191 des Kaisers
Burggraf zu Nürnberg, wo er dessen Rechte und Einkünfte
zu verwalten hatte. Von seinen beiden Söhnen erbte der ältere,
Konrad, das Burggrafentum und die fränkischen Güter, der jün-