Full text: Leitfaden der Preußischen Geschichte.

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nunmehr die Mark Brandenburg mit der Kurwürde und 
dem Erzkämmereramt als erblichen Besitz ab (durch Ur- 
kunde vom 30. April 1415). Am 21. Oktober 1415 leisteten 
demnach die märkischen Stände im „hohen Hause“ zu Berlin 
dem Zollern Friedrich die Erbhuldigung, wogegen er ihre 
Rechte zu achten beschwor. Am 18. April 1417 aber ward er 
zu Kostnitz vor versammeltem Konzil und Reichstag vom Kaiser 
feierlich belehnt. Bald darauf kam Kaiser und Reich in große 
Bedrängnis. Denn als Sigmund nach seines Bruders Wenzel 
Tode das Königreich Böhmen erbte, empörten sich die hussi- 
tischen Böhmen, und es entstand ein Krieg, in welchem die 
Hussiten voll Begeisterung für ihren Glauben und ihre Nationa- 
lität furchtbar gegen ihre deutschen Nachbarn wüteten (1419— 
1434). Auch Kurfürst Friedrich, als Reichsfeldherr, konnte nichts 
ausrichten; denn die Söldner und Kreuzfahrer, aus denen das 
Reichsheer bestand, liefen voll Schrecken vor den rasenden Tabo- 
riten davon. Jetzt aber brachen die böhmischen Horden unter 
ihrem Feldherrn Prokop auch in die Mark ein mit greulicher 
Verwüstung, steckten hundert Dörfer in Brand und berannten 
Bernau (1432). Doch die Bürger verteidigten sich tapfer, und 
auch der märkische Heerbann eilte herbei. Da kehrten die Hus- 
siten um und zogen nach Böhmen zurück. Bald darauf bewog 
der Kurfürst den Kaiser, daß er mit den Hussiten Frieden machte. 
Dieser Krieg und die Geschäfte des Reichs, in dem der 
Kurfürst ja eine der sieben Säulen war, zogen ihn von der 
Regierung der Mark sehr ab; doch nützte er ihr dadurch, daß 
er die Pommern zwang, Angermünde wieder herauszugeben. 
Am häufigsten und liebsten hielt er sich indes in seinen frän- 
kischen Besitzungen (Ansbach und Bayreuth) aufj hier starb 
er auch (auf der Kadolzburg) 1440. 
Durch die Goldene Bulle waren den sieben Kurfürsten große 
Vorrechte verliehen worden; sie hatten den Rang vor allen Reichs- 
ständen, und ohne ihren Beirat durfte der Kaiser nichts Wichtiges 
im Reiche vornehmen. Die Kur war an bestimmte unteilbare 
Länder geknüpft, für Brandenburg an die Kurmark (Mittelmark). 
Viel mehr aber als Ehre und Würde erhielt Friedrich I. bei seiner 
Belehnung 1417 nicht. Sigmund konnte ihm nicht mehr geben, 
als er in Brandenburg selbst besaß. Der äußere Bestand war 
gering (Altmark, Priegnitz, Mittelmark und ein Teil der Ucker-
	        
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