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nunmehr die Mark Brandenburg mit der Kurwürde und
dem Erzkämmereramt als erblichen Besitz ab (durch Ur-
kunde vom 30. April 1415). Am 21. Oktober 1415 leisteten
demnach die märkischen Stände im „hohen Hause“ zu Berlin
dem Zollern Friedrich die Erbhuldigung, wogegen er ihre
Rechte zu achten beschwor. Am 18. April 1417 aber ward er
zu Kostnitz vor versammeltem Konzil und Reichstag vom Kaiser
feierlich belehnt. Bald darauf kam Kaiser und Reich in große
Bedrängnis. Denn als Sigmund nach seines Bruders Wenzel
Tode das Königreich Böhmen erbte, empörten sich die hussi-
tischen Böhmen, und es entstand ein Krieg, in welchem die
Hussiten voll Begeisterung für ihren Glauben und ihre Nationa-
lität furchtbar gegen ihre deutschen Nachbarn wüteten (1419—
1434). Auch Kurfürst Friedrich, als Reichsfeldherr, konnte nichts
ausrichten; denn die Söldner und Kreuzfahrer, aus denen das
Reichsheer bestand, liefen voll Schrecken vor den rasenden Tabo-
riten davon. Jetzt aber brachen die böhmischen Horden unter
ihrem Feldherrn Prokop auch in die Mark ein mit greulicher
Verwüstung, steckten hundert Dörfer in Brand und berannten
Bernau (1432). Doch die Bürger verteidigten sich tapfer, und
auch der märkische Heerbann eilte herbei. Da kehrten die Hus-
siten um und zogen nach Böhmen zurück. Bald darauf bewog
der Kurfürst den Kaiser, daß er mit den Hussiten Frieden machte.
Dieser Krieg und die Geschäfte des Reichs, in dem der
Kurfürst ja eine der sieben Säulen war, zogen ihn von der
Regierung der Mark sehr ab; doch nützte er ihr dadurch, daß
er die Pommern zwang, Angermünde wieder herauszugeben.
Am häufigsten und liebsten hielt er sich indes in seinen frän-
kischen Besitzungen (Ansbach und Bayreuth) aufj hier starb
er auch (auf der Kadolzburg) 1440.
Durch die Goldene Bulle waren den sieben Kurfürsten große
Vorrechte verliehen worden; sie hatten den Rang vor allen Reichs-
ständen, und ohne ihren Beirat durfte der Kaiser nichts Wichtiges
im Reiche vornehmen. Die Kur war an bestimmte unteilbare
Länder geknüpft, für Brandenburg an die Kurmark (Mittelmark).
Viel mehr aber als Ehre und Würde erhielt Friedrich I. bei seiner
Belehnung 1417 nicht. Sigmund konnte ihm nicht mehr geben,
als er in Brandenburg selbst besaß. Der äußere Bestand war
gering (Altmark, Priegnitz, Mittelmark und ein Teil der Ucker-