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Ordnung zeichneten sein Regiment aus; doch bewilligten die
Stände auch jetzt nur widerwillig die Bierziese; die Stendaler
empörten sich geradezu und mußten mit Gewalt unterworfen
werden. Das Geld des Landes hielt er indes so gut zu Rate, daß
er 1490 die Herrschaft Zossen kaufen und bald neue Uberschüsse
sammeln konnte. Diese bestimmte er zur Stiftung einer Univer-=
sität in Frankfurt a. O. Denn Johann kannte den
Wert der Bildung und sah mit Schmerz, daß die Märker in
allen Wissenschaften weit hinter den meisten andern Deutschen
zurückstanden. Doch erlebte er die Vollendung jenes großen
Werkes nicht mehr; er starb 1499 zu Arneburg, 43 Jahre alt;
sein Leichnam ward im Kloster Lehnin beigesetzt.
Obwohl Friedrich I. den Adel, Friedrich II. die Städte ge-
demütigt, so behielten die Stände doch immer noch große Rechte
(besonders die Steuern zu bewilligen oder zu verweigern und
deren Verwendung zu bestimmen). Sie brachten im Kriege auch
selber die Wehrmacht auf; Hof, Geistlichkeit, Ritterschaft und
(nach „Sprachen"“ gruppiert) die Städte leisteten jeder sein Kon-
tingent; so kam einmal (1479) von der Mark ein Heer von
21 000 Mann zusammen; darunter auch schon einige Zünfte Ge-
schützleute. — Da die Zollern im 15. Jahrhundert größtenteils
noch in Franken residierten und in der Mark ihre Hauptbeschäf-
tigung war, erst nach außen und innen Macht zu gewinnen, so
besserte sich das aus dem 14. Jahrhundert überkommene Ubel
nur wenig; der „arme Mann“, der Bauer geriet vielmehr in
immer größere Knechtschaft und Armut, zumal er auf dem Land-
tag unvertreten war. Der Adel war noch immer sehr verwildert,
enthielt viele „Landbeschädiger". Die Städte, die außer ihrer
Unabhängigkeit auch das Stapelrecht und die Zollfreiheit verloren,
kamen in Handel und Wandel allmählich zurück. Die geistige
Bildung war noch immer sehr kümmerlich; die Universität daher,
die Johann Cicero zu gründen begann, hier noch mehr als ander-
wärts am Platze. Wie sehr die Verstärkung der landesherrlichen
Macht not tat, bewies die Fruchtlosigkeit der Reichsinstitutionen
Maximilians I. Er setzte mit den Kurfürsten 1495 den ewigen
Landfrieden und zur Schlichtung der Streitigkeiten unter den
Reichsfürsten das Reichskammergericht ein, teilte auch, um
des letzteren Urteile leichter vollziehen zu können, Deutschland in
10 Kreise (den niedersächsischen, obersächsischen, zu welchem die
Mark gehörte, westfälischen, kurrheinischen, oberrheinischen, schwä-