Full text: Leitfaden der Preußischen Geschichte.

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Ordnung zeichneten sein Regiment aus; doch bewilligten die 
Stände auch jetzt nur widerwillig die Bierziese; die Stendaler 
empörten sich geradezu und mußten mit Gewalt unterworfen 
werden. Das Geld des Landes hielt er indes so gut zu Rate, daß 
er 1490 die Herrschaft Zossen kaufen und bald neue Uberschüsse 
sammeln konnte. Diese bestimmte er zur Stiftung einer Univer-= 
sität in Frankfurt a. O. Denn Johann kannte den 
Wert der Bildung und sah mit Schmerz, daß die Märker in 
allen Wissenschaften weit hinter den meisten andern Deutschen 
zurückstanden. Doch erlebte er die Vollendung jenes großen 
Werkes nicht mehr; er starb 1499 zu Arneburg, 43 Jahre alt; 
sein Leichnam ward im Kloster Lehnin beigesetzt. 
Obwohl Friedrich I. den Adel, Friedrich II. die Städte ge- 
demütigt, so behielten die Stände doch immer noch große Rechte 
(besonders die Steuern zu bewilligen oder zu verweigern und 
deren Verwendung zu bestimmen). Sie brachten im Kriege auch 
selber die Wehrmacht auf; Hof, Geistlichkeit, Ritterschaft und 
(nach „Sprachen"“ gruppiert) die Städte leisteten jeder sein Kon- 
tingent; so kam einmal (1479) von der Mark ein Heer von 
21 000 Mann zusammen; darunter auch schon einige Zünfte Ge- 
schützleute. — Da die Zollern im 15. Jahrhundert größtenteils 
noch in Franken residierten und in der Mark ihre Hauptbeschäf- 
tigung war, erst nach außen und innen Macht zu gewinnen, so 
besserte sich das aus dem 14. Jahrhundert überkommene Ubel 
nur wenig; der „arme Mann“, der Bauer geriet vielmehr in 
immer größere Knechtschaft und Armut, zumal er auf dem Land- 
tag unvertreten war. Der Adel war noch immer sehr verwildert, 
enthielt viele „Landbeschädiger". Die Städte, die außer ihrer 
Unabhängigkeit auch das Stapelrecht und die Zollfreiheit verloren, 
kamen in Handel und Wandel allmählich zurück. Die geistige 
Bildung war noch immer sehr kümmerlich; die Universität daher, 
die Johann Cicero zu gründen begann, hier noch mehr als ander- 
wärts am Platze. Wie sehr die Verstärkung der landesherrlichen 
Macht not tat, bewies die Fruchtlosigkeit der Reichsinstitutionen 
Maximilians I. Er setzte mit den Kurfürsten 1495 den ewigen 
Landfrieden und zur Schlichtung der Streitigkeiten unter den 
Reichsfürsten das Reichskammergericht ein, teilte auch, um 
des letzteren Urteile leichter vollziehen zu können, Deutschland in 
10 Kreise (den niedersächsischen, obersächsischen, zu welchem die 
Mark gehörte, westfälischen, kurrheinischen, oberrheinischen, schwä-
	        
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