sich mit Vorräten zu versehen, ist ein anerkanntes Recht der Kriegführen-
den und wird von allen Nationen ausgeübt. Die anerkannte Absicht der
Tauchbootmaßregeln Deutschlands war es, die Versorgung mit Lebensmitteln
für England abzuschneiden. Dieser Feldzug wird rücksichtslos unter Miß-
achtung der Rechte und der Leben der Neutralem geführt. Selbst die
Deutschen werden keine Entschuldigung für Verbrechen wie die gegen die
„Lusitania®, „Arabic“, „Sussex“ und zahlreiche andere Schiffe anführen
können. Die Deutschen behaupten, der Gebrauch der Waffe der Aushunge-
rung sei unmenschlich. Waren sie derselben Auffassung im Jahre 1870,
als sie die Stadt Paris aushungerten ?
Nach der deutschen Lesart wäre der Krieg nicht nach Afrika getragen
worden, wenn die Alliierten dies nicht getan hätten. Wenn dies so war,
warum machten denn die Deutschen Versuche, den Aufstand in Südafrika
hervorzurufen? Und warum waren sie denn in Afrika so bedeutend besser
mit Maschinengewehren und Munition versehen als die alliierten Streit-
kräfte?
Die Deutschen haben die Unverschämtheit, zu behaupten, die Alliierten
ließen sich Verstöße zu schulden kommen bei der Behandlung der Gefangenen
und Bevölkerung besiegter Landstrecken. Es ist nahezu unglaublich, daß sie
diese Behauptung ernst meinen, wenn man an ihre Behandlung Belgiens
denkt, an die armenischen Schlächtereien, die Deutschland beendigen konnte,
wenn es wollte, und an die Behandlung der Gefangenen, die sich in den Ge-
fangenenlagern von Wittenberg und anderswo herausstellte. Schließlich machen
die Deutschen den Versuch, wieder einmal die Vergewaltigung Belgiens und
die Behandlung dieses Landes zu rechtfertigen. Sie vergessen, daß zu Be-
ginn des Krieges ihr eigener Reichskanzler zugab, daß die Vergewaltigung
der belgischen Neutralität ein Unrecht war, aber durch die militärische
Notwendigkeit gerechtfertigt wurde. Das ist das wahre deutsche Argument,
das hinlänglich die Politik charakterisierte, gegen die die Alliierten kämpfen.
Was die Behandlung Belgiens angeht, so wird die Welt nicht so rasch die
Hinschlachtung in Aerschot und Löwen vergessen, noch die erzwungenen
Abhebungen belgischer Fonds und die unmenschlichen und barbarischen
Deportationen, die dieser Tage durchgeführt wurden. Es darf für unwahr-
scheinlich gehalten werden, daß die Alliierten die deutsche und österreichische
Note noch weiter kommentieren.
Und hierauf die deutsche Antwort:
15. Berlin, 15. Januar (W. B.) Von befugter informierter Seite ist das
Wolffsche Telegraphenbüreau ermächtigt, auf die amtliche Auslassung des
Reuterschen Büreaus über die deutsche Note an die Neutralen folgendes zu
erwidern:
„Die Fragen und Vorwürfe, die das Reutersche Büreau im Auftrage der
englischen Regierung erhebt, sind für niemanden mehr neu, es sind die-