Object: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwölfter Jahrgang. 1896. (37)

256 Niederlande. (Januar.—September 23.) 
XI. 
Niederlande. 
Januar. Die Presse nimmt lebhaft für die Südafrikanische 
Republik gegen England Partei. Einige Stimmen fordern Ver- 
stärkung der Flotte, um die Buren im Notfalle ernstlich unter- 
stützen zu können. 
März. Aufstand in Atjeh. S. Asien. 
29. Juni. Die Kammern genehmigen die Wahlreform des 
Ministers van Houten, wonach die Zahl der Wähler von 280000 
auf 6—700000 vermehrt wird. 
Das Gesetz enthält folgende Bestimmungen: Die Wähler müssen 
25 Jahre alt sein und im abgelaufenen Amtsjahr zu den direkten Steuern 
beigetragen haben, indem sie Grundsteuer (mindestens einen Gulden), Ver- 
mögenssteuer oder Gewerbesteuer bezahlt haben oder zu den fünf ersten 
Klassen der neuen Personalsteuer gehören und auch diese entrichtet haben. 
Außerdem gibt Wahlberechtigung der Nachweis: 1. daß man als Familien= 
haupt oder als Einzelner vom 1. August bis 31. Januar dieselbe Wohnung 
bewohnt und ein örtlich variierendes Minimum von Miethe bezahlt hat, 
oder 2. daß man vom 31. Januar rückwärts 13 Monate in derselben 
Stellung sich befunden und ein örtlich variierendes Minimum von Ein- 
kommen bezogen hat oder am 1. Februar im Besitz einer Pension von 
gleicher Minimalhöhe ist, oder 3. daß man seit einem Jahre für nominal 
100 Gulden Staatsgläubiger ist oder 50 Gulden in der Postsparkasse hat, 
oder 4. daß man die zur Bekleidung eines Amtes oder Ausübung eines 
Berufes gesetzlich vorgeschriebene Prüfung bestanden hat. Das Gesetz gibt 
den Wahlkandidaturen einen offiziellen Charakter. Ein Kandidat wird von 
mindestens 40 Wählern eines Distriktes aufgestellt und drei Tage vor der 
Wahl wird jedem Wähler eine Liste der Kandidaten zugestellt. Im Wahl- 
lokal erhält der Wähler einen gestempelten Stimmzettel, auf dem die Namen 
der Kandidaten wiederum sämtlich gedruckt stehen, vor jedem Namen ist 
aber ein schwarzer dicker Kreis gedruckt, und den weißen Mittelpunkt des 
einen Kreises hat der Wähler allein in einem abgesonderten Raum mit 
Bleistift schwarz zu machen, so bezeichnet er den Namen des von ihm ge- 
wählten Kandidaten. 
14. September. (Rotterdam.) Verhaftung von Anarchisten. 
23. Dezember. Die zweite Kammer genehmigt ein Zucker- 
steuergesetz, das die Prämien für 1897 auf 2 fl. 50 für 100 Kilo 
festsetzt bis zum Höchstbetrage von insgesamt 2½ Millonen Gulden.
	        
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