256 Niederlande. (Januar.—September 23.)
XI.
Niederlande.
Januar. Die Presse nimmt lebhaft für die Südafrikanische
Republik gegen England Partei. Einige Stimmen fordern Ver-
stärkung der Flotte, um die Buren im Notfalle ernstlich unter-
stützen zu können.
März. Aufstand in Atjeh. S. Asien.
29. Juni. Die Kammern genehmigen die Wahlreform des
Ministers van Houten, wonach die Zahl der Wähler von 280000
auf 6—700000 vermehrt wird.
Das Gesetz enthält folgende Bestimmungen: Die Wähler müssen
25 Jahre alt sein und im abgelaufenen Amtsjahr zu den direkten Steuern
beigetragen haben, indem sie Grundsteuer (mindestens einen Gulden), Ver-
mögenssteuer oder Gewerbesteuer bezahlt haben oder zu den fünf ersten
Klassen der neuen Personalsteuer gehören und auch diese entrichtet haben.
Außerdem gibt Wahlberechtigung der Nachweis: 1. daß man als Familien=
haupt oder als Einzelner vom 1. August bis 31. Januar dieselbe Wohnung
bewohnt und ein örtlich variierendes Minimum von Miethe bezahlt hat,
oder 2. daß man vom 31. Januar rückwärts 13 Monate in derselben
Stellung sich befunden und ein örtlich variierendes Minimum von Ein-
kommen bezogen hat oder am 1. Februar im Besitz einer Pension von
gleicher Minimalhöhe ist, oder 3. daß man seit einem Jahre für nominal
100 Gulden Staatsgläubiger ist oder 50 Gulden in der Postsparkasse hat,
oder 4. daß man die zur Bekleidung eines Amtes oder Ausübung eines
Berufes gesetzlich vorgeschriebene Prüfung bestanden hat. Das Gesetz gibt
den Wahlkandidaturen einen offiziellen Charakter. Ein Kandidat wird von
mindestens 40 Wählern eines Distriktes aufgestellt und drei Tage vor der
Wahl wird jedem Wähler eine Liste der Kandidaten zugestellt. Im Wahl-
lokal erhält der Wähler einen gestempelten Stimmzettel, auf dem die Namen
der Kandidaten wiederum sämtlich gedruckt stehen, vor jedem Namen ist
aber ein schwarzer dicker Kreis gedruckt, und den weißen Mittelpunkt des
einen Kreises hat der Wähler allein in einem abgesonderten Raum mit
Bleistift schwarz zu machen, so bezeichnet er den Namen des von ihm ge-
wählten Kandidaten.
14. September. (Rotterdam.) Verhaftung von Anarchisten.
23. Dezember. Die zweite Kammer genehmigt ein Zucker-
steuergesetz, das die Prämien für 1897 auf 2 fl. 50 für 100 Kilo
festsetzt bis zum Höchstbetrage von insgesamt 2½ Millonen Gulden.