Full text: Also sprach Bismarck. Band III. 1888 - 1898. (3)

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den Auftrag nicht als einen direkten, sondern nur unter Be- 
zugnahme auf eine Besprechung am Tage zuvor ausge- 
richtet hatte, so erwiderte ich, daß ich nach meinem augen- 
blicklichen Gesundheitszustande nicht ausgehen kömne und be- 
züglich der schriftlichen Eingabe um Frist bitten müsse. Dann 
fuhr ich etwa fort: Ich halte es für eine Gewissenlosigkeit 
gegen Seine Majestät und das Vaterland, wenn ich unter den 
jetzigen Umständen fahnenflüchtig würde. Ein von mir jetzt 
eingereichtes Entlassungsgesuch würde aber auch ein ganz 
falsches geschichtliches Bild der Sachlage darbieten. Seine 
Majestät hat ja die Macht, mich jederzeit zu entlassen. Der 
Kaiser von Oesterreich sagt auch, wenn er sich von einem 
Minister trennen will: Wir haben befunden, den oder jenen 
seiner Aemter zu entheben. Ich aber kann meine politische 
Laufbahn nicht mit einem Akt abschließen, dessen Folgen ich 
für Volk und Reich als höchst verderblich erachte. Mit 
diesem Bescheid ging General Hahnke von dannen.“ 
Bismarck deutete Blum demnächst die weiteren, seither 
bekannt gewordenen Ereignisse dieses Tages an: wie er den 
Ministern in einer letzten Beratung mit ihnen am Nach- 
mittage des 17. März Kenntnis von den Ereignissen der 
jüngsten Tage mit dem Bemerken gegeben, daß er seiner 
Meinung nach nicht mit der Rücksicht behandelt werde, auf 
die sein Alter wohl Anspruch hätte; wie sich die Minister 
sämtlich damit ebenso einverstanden erklärten, als mit Bis- 
marcks Denkschrift über die Notwendigkeit des Fortbestehens 
der Kabinettsordre von 1852; wie sie dann noch am näm- 
lichen Abend bei Herrn Bötticher, ohne den Fürsten, zu 
einer Beratung über einen etwa beim Kaiser und König zu 
unternehmenden Schritt zusammengetreten seien, wie aber der 
(Kaiser, schon infolge der ihm merkwürdig schnell vermittelten 
Beschlüsse des Ministerrates vom Nachmittag, in diese ver- 
trauliche Abendversammlung einen Adjutanten entsendet habe 
mit der Aufforderung: jede weitere Bemühung zu unter-
	        
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