— 234 —
danach gestanden hätte. Darauf glaubte mir der Chef des
kaiserlichen Zivilkabinetts auch noch die weitere Versicherung
geben zu können: Seine Majestät mache sich verbindlich dafür,
daß mir zur Ermöglichung der standesgemäßen Führung des
Herzogtitels und -Ranges eine Dotation bewilligt werde. Ich
wies auch das bestimmt zurück, indem ich etwa äußerte: ich
hätte doch eine solche Laufbahn hinter mir, daß man mir
nicht zumuten könne, dieselbe damit zu beschließen, daß ich einer
Gratifikation, wie sie eifrigen Postbeamten zu Neujahr zu
teil werde, nachlaufe.“
Blum: „Wäre es nicht möglich, daß ich in meinem Werke
den Wortlaut jener Denkschrift, Ihres Entlassungsgesuches,
mitteilte“
Bismarck: „Nein, das geht nicht. Denn es ist eine
Staatsschrift. Sie muß von Berlin aus veröffentlicht wer-
den. Durch mich darf es niemand tun. Sie wissen, wie oft
schon ich bei den Angriffen des neuen Kurses auf meine Politik
und Person, und namentlich bei Widerlegung der Legende,
daß ich freiwillig gegangen sei, da ich ja ein Abschiedsgesuch
eingereicht hätte, die Leiter dieses neuen Kurses stets ver-
geblich um Veröffentlichung jener Denkschrift ersucht habe.
Wenn ich eine Veröffentlichung von mir aus für erlaubt
hielte, so hätte ich sie also schon längst abdrucken lassen. Sie
dürfen also nur als ziemlich bestimmte Vermutung aussprechen,
daß ich in diesem meinem letzten amtlichen Schreiben die
gesamte damalige politische Lage und die Gründe erörtert
haben werde, die mir — wenn nicht der bestimmte entgegen-
gesetzte Befehl Seiner Majestät vorgelegen hätte — meinen
Rücktritt, trotz meiner Jahre und Gesundheitsverhältnisse, nicht
erlaubt erscheinen ließen, weil dieser Rücktritt nach meiner
Ueberzeugung dem Staatsinteresse widerspreche. Denn
namentlich in der auswärtigen Politik konnte mich niemand
ersetzen; niemand besaß meine Erfahrung, niemand das Ver-
trauen der auswärtigen Mächte — das ich mir in langen