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Beteiligten als zweifellose Reichsinteressen anerkannt werden,
also z. B. der Kampf gegen gemeinschaftliche Gegner ohne
Präjudiz für die spätere Ausfechtung derjenigen Differenzen,
welche die Programme der einzelnen Bundesgenossen von
einander scheiden.
Die Uebereinstimmung in Betreff dessen, was sie
wollen, zwischen den staatserhaltenden Fraktionen herzustellen,
muß mithin als die erste Aufgabe derjenigen Politiker und
Parteiführer betrachtet werden, welche den ernstlichen Willen
haben, die Verworrenheit und die Misere unserer heutigen
parlamentarischen Zustände zu beseitigen. Aber leider sind
die staatserhaltenden Fraktionen bisher viel eifriger bemüht,
die Punkte aufzusuchen, in denen sie uneinig sind, als diejenigen,
über welche Einigkeit herrscht. Für Auseinandersetzungen über
ernstere Punkte würde sich doch leicht eine gefahrlose und
schickliche Zeit finden, wenn es den vereinigten Bemühungen
erst gelungen ist, die Sozialdemokratie, die schwerste Be-
drohung unserer Zukunft, unschädlich zu machen und auch
das in Fesseln zu legen, was sich neuerdings im Deutschen
Reiche an subversiven Tendenzen klerikaler, demokratischer,
partikularistischer oder gar ausländischer Natur wieder stärker
zu regen begonnen hat.“
Bei einer anderen Gelegenheit fügte Bismarck ergänzend
hinzu, daß eine solche Kooperation der staatserhaltenden Par-
teien aber allein wohl auch kaum ausreichen würde, um die
Zustände zu bessern! „Auch von der anderen Seite, von
der Regierung her, muß geholfen werden. Das Hindernis,
im Reichstage zu einer festen Majorität zu gelangen, liegt
doch nicht einseitig in der Verschiedenheit der Interessen der
Parteien und ihrer Konkurrenz unter einander. Ohne feste
Stellungnahme der Regierung ist weder im Reichstage noch
im preußischen Abgeordnetenhause die Bildung einer zuver-
lässigen Mehrheit der staatserhaltenden Parteien ausführ-
bar. Aus eigenem Vormögen haben die einzelnen Fraktionen,