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löschen will. Man wird wegen der Gefahr
einer Umgehung des Verbotes der c und
wegen der leicht möglichen Schädigung
des eigenen Frachthandels (durch Auf-
nahme neuer Ladungen) auch die Staffel-
fahrt als c ansehen.
vgl v. Holtzendorff HVölikerR 82 309; Gode
La mer cötiere 96; Ullmann VÖIkR! 290. P.
caducum (RömR) ist das testamen-
tarisch Zugewendete, welches der ein-
gesetzte Erbe als incapax nicht erwerben
kann (lex Julia caducaria); seit Caracalla
fällt es ausschließlich an den Fiskus.
Cajetanus (Vio, Thomas de),
* 20. Febr 1469 zu Gaäta, gehörte seit
1484 dem Dominikanerorden an und
lehrte als Dokter der Theologie von 1495
in Brescia und Pavia. Er wurde 1500 Ge-
neralprokurator und 1508 General des
Dominikanerordens und war, 1517 zum
Kardinal ernannt, 1518 auf dem Reichstage
zu Augsburg päpstlicher Legat, jedoch ge-
lang es ihm weder Luther in der berühm-
ten Unterredung vom 12. Okt. 1518 zum
Widerruf zu bewegen noch dessen Aus-
lieferung vom Kurfürsten von Sachsen zu
ertrotzen. Er wurde 1519 Bischof seiner
Vaterstadt und } in Rom am 9. Aug. 1534.
Unter seinen Schriften (Gesamtausgabe Lyon
1639) ist der Tractatus de cambiis, 1499, in
dem er sich, wie viele Theologen, wegen des
Wucherverdachtes mit der Lehre vom Wechsel
beschäftigte, die bedeutendste Leistung der
frühen kanonistischen Wechselliteratur, Bogeng.
calata comitia (RR), die vom ponti-
fex maximus für die Vornahme von Pri-
vatrechtsgeschäften (testamentum, arro-
gatio) berufenen Komitien.
Calenberg. Befugnis zum Taubenhal-
ten im Fürstentum Calenberg: Bekanntm
vom 25. Okt 1827, HannovGesS 188 III;
s. Stelling HannovJagdgesetze (Text-
ausg) 112, 109 sowie $ 7 prGes vom
23. April 1883, betr. Erlaß polizeilicher
Strafverf, GesS 65. Stelling.
Calhoun, John Caldwell, * 18. März
1782, 7 31. März 1850, als Senator für
Südkarolina die Interessen der Südstaa-
ten vertretend, deren Rechtfertigung im
Kampfe gegen die Nordstaaten (Steuer-
gesetze 1832, Abolitionismus 1860, kon-
föderierte Staaten 1861, Sezessionskrieg
1861—65) die von ihm begründete staa-
tenbündische Nullifikationstheorie zu ge-
ben versuchte. — Seine Werke hat Cralle
in 6 Bdn herausgegeben, New York 54
bis 56.
Vgl Le Fur und Posener Bundesstaat 1 198. P.
calumnia (RR) wissentlich falsche An-
cabotage — Calvin.
klage, wird mit der Strafe des fälschlich
angezeigten Deliktes belegt. — c bedeu-
tet auch Schikane (iusiurandum calum-
niae), s. Oralfideikommiß.
Calvin wurde am 10. Juli 1509 zu
Noyon in der Picardie als Sohn des Fiskal-
prokurators der Grafschaft Noyon und
Sekretärs des Bistums geboren, studierte
zunächst in Paris Theologie, gab dann das
Studium wieder auf und widmete sich in
Orleans und Bourges dem Studium der
Rechte, bis er sich 1532 nach dem Tode
des Vaters abermals der Theologie zu-
wandte und seinen Aufenthalt wiederum
nach Paris verlegte. Dort begann er als-
bald, in Versammlungen evangelisch Ge-
sinnter zu predigen, ließ, um König
Franz I. gegen die Evangelischen milder
zu stimmen, Senecas Bücher ‚de clemen-
tia‘‘ mit einem lateinischen Kommentar er-
scheinen, bekämpfte in der „Psycho-
pannychia“ das Dogma vom Seelen-
schlaf und vertrat schließlich in der Rede
an den König vom Allerheiligenfeste 1533,
die er für den Rektor der Universität ver-
faßte, einen so freien Standpunkt, daß er
flüchten mußte. 1534 ging er nach Basel.
1536 erschien seine ‚Institutio religionis
christianae‘‘, ein Werk, in dem er im Zu-
sammenhang das Wesen der protestanti-
schen Religion darlegt. Es ist wiederum
im Hinblick auf die Verfolgungen der Pro-
testanten in Frankreich geschrieben und
bezweckt nach dieser Richtung hin die
Umstimmung Franz’ I. wie im übrigen die
Verteidigung der Reformierten gegen den
wider sie erhobenen Vorwurf, daß sie
nicht nur die Religion ändern, sondern vor
allem auch die politische Ordnung um-
stürzen wollten.
1536 ging C(al)v(in) nach Italien, wo
er kurze Zeit am Hofe der Herzogin von
Ferrara weilte. Er wurde jedoch sehr
bald erkannt und mußte, um der Inqui-
sition zu entgehen, fliehen, wandte sich
nach Paris, sah sich aber auch dort nicht
sicher und kehrte daher nach der Schweiz
zurück. Im August 1536 langte er in Genf
an, wo bereits seit einigen Jahren die re-
formierten Prediger Wilhelm Farel und
Peter Viret die neue Lehre vertraten. Auf
Drängen Farels blieb Cv, der eigentlich
nach Basel wollte, in Genf, um nunmehr
dort nahezu zwei Jahre hindurch einge-
hendster reformatorischer Tätigkeit obzu-
liegen. Anfangs stimmte man seinen
Lehren rückhaltlos bei, allmählich aber