Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

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87. 
Die in der Gemeinde Bockum bestehende Sparkasse wird als Zweig— 
stelle der städtischen Sparkasse weitergeführt. In Oppum wird eine Hebestelle 
eingerichtet. 
88. 
Hinsichtlich der Gemeinde-Einkommensteuer wird den zur Zeit des Vertrags- 
abschlusses vorhandenen Einwohnern von Bockum-Verberg und Oppum sowie 
deren Nachkommen und den ersten Rechtsnachfolgern im Erbgange, ferner den 
innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Vereinigung der Gemeinden nach den 
Stadtteilen Crefeld-Bockum, Crefeld-Verberg und Crefeld-Oppum zuziehenden 
Personen, welche nicht vorher schon in Crefeld wohnhaft waren, für die Dauer 
der ersten 25 Jahre nach der Vereinigung der Gemeinden folgende Vergünstigung 
eingeräumt: 
Bei diesen Steuerpflichtigen werden die Zuschläge in Bockum-Verberg um 
80 Prozent, in Oppum um 30 Prozent niedriger erhoben als in Crefeld, jedoch 
in Bockum-Verberg höchstens in Höhe von 120 Prozent, in Oppum hcbchstens 
in Höhe von 170 Prozent. Betragen die Luschläge in Crefeld weniger als 
180 Prozent, so werden sie bei den genannten Steuerpflichtigen in Bockum- 
Verberg in Höhe von 100 Prozent, in Oppum in Höhe von 150 Prozent 
erhoben. Sinken die Zuschläge in Crefeld unter diese Sätze, so werden sie auch 
entsprechend in Bockum-Verberg und Oppum ermäßigt. 
Diese Vergünstigung steht den nach den Stadtteilen Crefeld-Bockum, 
Crefeld-Verberg und Crefeld-Oppum Zuziehenden, welche vorher schon in Crefeld 
wohnhaft waren, nur zu) sofern sie spätestens in demjenigen Rechnungsjahre 
zugezogen sind, in welchem der geplante südliche Hauptkanal von Crefeld durch 
Bockum erbaut sein und in Betrieb genommen wird. 
9. 
Hinsichtlich der Grundsteuer nach dem gemeinen Werte der Grundstücke 
in Bockum-Verberg und Oppum wird bestimmt, daß der bisher veranlagte 
Wert der Grundstücke und die bisherigen Grundsätze der Schätzung auch bei der 
künftigen Veranlagung tunlichst beibehalten und nicht ohne eine wesentliche 
Anderung der Verhältnisse geändert werden sollen. 
Sofern nicht durch die Bebauung bei einem Grundstück eine Werterhöhung 
eintritt, bleibt die Veranlagung aus dem letzten Jahre vor der Eingemeindung 
für die nächsten 3 Jahre bestehen. 
Für die Veranlagung dieser Grundstücke werden für die ersten 25 Jahre 
nach der Vereinigung drei besondere Kommissionen gebildet, deren Mitglieder 
aus den in den Stadtteilen Crefeld-Bockum, Crefeld-Verberg und Crefeld= 
Oppum wohnhaften oder angesessenen Einwohnern, soweit möglich aus den Mit- 
gliedern der bisherigen Veranlagungskommissionen gewählt werden sollen; diese 
Kommissionen arbeiten unter dem Vorsitze des Oberbürgermeisters oder seines
	        
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