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24.
In der bisherigen Gemeinde Wülfel darf, solange sie äußeres Stadtgebiet
ist, auch nach dem Anschlusse jährlich im Monat August ein Schützenfest in alt-
hergebrachter Weise abgehalten werden.
(25.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorstehenden Vertrags wird durch
das den Anschluß genehmigende Gesetz bestimmt.
Hannover, den 10. Januar 1907. Wülfel, den 24. Dezember 1906.
Der Magistrat der Königlichen Der Gemeindevorstand.
Haupt- und Residenzstadt.
(iegel.l) Tramm. ESiegel.) Schimmel.
Anlage C.
Dertrag
zwischen
der Stadtgemeinde Hannover und der Dorsgemeinde Kirchrode.
1.
Die Gemeinde Kirchrode wird in ihrem ganzen bisherigen Umfange mit
der Stadtgemeinde Hannover zu einer Stadtgemeinde vereinigt. Gleichzeitig tritt
dieselbe aus dem Landkreise Hannover aus und in den Stadtkreis Hannover ein.
2.
Bis zu einer Vermehrung der Lahl der Bürgervorsteher oder einer Neu-
einteilung der Wahlbezirke wird der Bezirk der Gemeinde Kirchrode dem benach-
barten städtischen Bürgervorsteherbezirk angeschlossen. Im Falle einer Ver-
mehrung der Bürgervorsteher soll Kirchrode möglichst mit Kleefeld zu einem
Bürgervorsteher-Wahldistrikt vereinigt werden.
Eesesammlung 1907. (Nr. 10820.) 37