Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

— 184 — 
Die Reinigung der in der bisherigen Gemeinde Klein-Buchholz-Lahe vor- 
handenen öffentlichen Gräben und Wasserläufe geschieht nach dem Anschluß auf 
Kosten * Stadtkasse, soweit sie bisher der Gemeinde Klein-Buchholz-Lahe ob- 
gelegen hat. 
#15. 
Diejenigen, welche am Tage des Anschlusses in der Gemeinde Klein- 
Buchholz-Lahe wohnen und ein Grundstück eigentümlich besitzen, erhalten für 
sich und ihre Ehegatten das Bürgerrecht der Stadt Hannover unentgeltlich, wenn 
sie unbescholten und preußische Staatsangehörige sind. 
Wird später ein Teil der bisherigen Gemeinde Klein-Buchholz-Lahe dem 
inneren Stadtgebiet angeschlossen, so haben diejenigen Grundeigentümer, welchen 
nach obigen Bestimmungen das Bürgerrecht unentgeltlich erteilt ist, eine Nach- 
zahlung nicht zu leisten. 
16. 
Kinder, welche Personen, denen nach obigen Bestimmungen das Bürger- 
recht unentgeltlich erteilt wird, nach der Ableistung des Bürgereides geboren 
werden, erhalten ohne weiteres das Recht der Bürgerkinder. 
817. 
Kinder, welche vor jener Ableistung des Bürgereides geboren sind, erwerben 
die Rechte der Bürgerkinder nur dann, wenn sie von den Eltern bei Erwerbung 
des Bürgerrechts oder spätestens sechs Monate nachher durch Zahlung der im 
6 der ortsstatutarischen Bestimmungen, betreffend das Bürgerrecht in der 
— 14. Oktober "% 
Königlichen Residenzstadt Hannover, vom 29- Novenber 1887 vorgeschriebenen Ge- 
bühren eingekauft sind. 
18. 
Nichtgrundbesitzer, welche im Bezirke der Gemeinde Klein-Buchholz-Lahe 
am Tage des Anschlusses wohnen und zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet 
sind, erhalten das Bürgerrecht für sich und ihre Ehegatten unentgeltlich. 
Alle übrigen Nichtgrundbesitzer haben, wenn sie zum Erwerbe des Bürger- 
rechts zugelassen werden wollen, Bürgergeld in Gemäßheit des Ortsstatuts vom 
14. Oktober 
29. November 
  
887 zu zahlen. 
19. 
Die Bewohner der früheren Gemeinde Klein-Buchholz= Lahe haben vom 
Tage des Anschlusses ab, solange die von ihnen bewohnten Straßen zum äußeren 
Stadtgebiete gehören, dieselben Zuschläge zur Einkommensteuer zu zahlen, welche 
von den Bewohnern des äußeren Stadtgebiets der Stadt Hannover zu zahlen 
sind beziehungsweise zu zahlen sein werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.