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Preußische Gesetzsammlung
Nr. 32.—
Inhalt: JZusatzvertrag zu den zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe am 20. Oktober 1872 und am
27. April 1874 abgeschlossenen Verträgen über die Bearbeitung von Auseinandersetzungsgeschäften im
Fürstentume Schaumburg-Lippe durch Königlich Preußische Auseinandersetzungsbehörden, S. 235. —
Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe am
23./25. Mai d. J. unterzeichneten Jusatzvertrags zu den zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe
abgeschlossenen Verträgen vom 20. Oktober 1872 und vom 27. April 1874 über die Bearbeitung von
Auseinandersetzungsgeschäften im Fürstentume Schaumburg-Lippe durch Königlich Preußische Aus-
einandersetzungsbehörden sowie den Austausch der Ratifikationsurkunden, S. 237. — Verordnung
wegen Ergänzung des § 8 der Verordnung, betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standes-
vertretung vom 25. Mai 1887, S. 237. — Verfügung des Justizministers, betreffend die Anle-
gung des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Herborn, Nastätten, Rennerod und
Rüdesheim, S. 238. — Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grund-
buchs für einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Düren, S. 238.
(Nr. 10834.) Zusatzvertrag zu den zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe am 20. Oktober
1872 und am 27. April 1874 abgeschlossenen Verträgen über die Bearbeitung
von Auseinandersetzungsgeschäften im Fürstentume Schaumburg-Lippe durch
Königlich Preußische Auseinandersetzungsbehörden. Vom 23./25. Mai 1907.
N es wünschenswert erschienen ist, in den über die Bearbeitung von
Auseinandersetzungsgeschäften im Fürstentume Schaumburg-Lippe durch Königlich
Preußische Auseinandersetzungsbehörden zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe
am 20. Oktober 1872 und am 27. April 1874 abgeschlossenen Verträgen in
Ansehung der Zuständigkeit der Behörden einige Anderungen vorzunehmen, haben
die zur Vereindarung der dieserhalb erforderlichen Bestimmungen bestellten Kom-
missare, nämlich
für Preußen:
der Geheime Oberregierungsrat Julius Peltzer und
der Wirkliche Legationsrat Dr. Paul Eckardt
und
für Schaumburg-Lippe:
der Staatsrat Gotthard von Campe,
folgenden Zusatzvertrag abgeschlossen:
Artikel 1.
Das im Artikel 1 des Vertrags vom 20. Oktober 1872 erwähnte Revisions-
kollegium für Landeskultursachen in Berlin führt seit dem 1. April 1880 auf
Gesetzsammlung 1907. (Nr. 10834—10838.) 48
Auk gegeben zu Berlin den 30. Juli 1907.