Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

Artikel 7. 
Dieser Vertrag soll ratifiziert werden und die Ratifikationsurkunden sollen 
in Berlin ausgewechselt werden. 
Er soll drei Monate nach Auswechselung der Ratifikationsurkunden in 
Kraft treten und nach Kündigung, die nicht vor dem Ablaufe von 10 Jahren 
zulässig ist, noch ein Jahr in Kraft bleiben. 
Dessen zu Urkund haben die beiderseitigen Kommissare diesen Vertrag 
unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. 
So geschehen in Berlin, den zweiundzwanzigsten April Eintausendneun- 
hundertundsieben. 
Giegel) Julius Peltzer. Eiegel) Ernst Schmidt. 
(Siegel) Paul Eckardt. 
  
Schlußprotokoll 
zum 
Staatsvertrage vom 22. April 1907. 
Bei der heute erfolgten Unterzeichnung des Vertrags zwischen Preußen und 
Sachsen-Coburg und Gotha wegen Ubertragung der Leitung der Grundstücks- 
zusammenlegungen im Herzogtume Coburg auf Königlich Preußische Auseinander- 
setzungsbehörden sind die beiderseitigen Kommissare über folgende Bestimmungen 
übereingekommen: 
1. Die Königlich Preußischen Behörden sind befugt, die von ihnen auf 
Grund der 99 4, 5 des preußischen Gesetzes über das Kostenwesen in Auseinander- 
setzungssachen vom 24. Juni 1875 festzusetzenden und einzuziehenden Kostenbeträge 
niederzuschlagen, die von Staatsangehörigen des Herzogtums Coburg geschuldet 
werden und nicht beizutreiben sind. 
Die niedergeschlagenen Kosten sind aus der Herzoglichen Staatskasse der 
betreffenden Königlich Preußischen Kasse zu erstatten. 
2. Die Verkündung des zur Ausführung des Vertrags zu erlassenden 
coburgischen Landesgesetzes soll dem Austausche der Ratifkationsurkunden 
vorangehen. 
Der Entwurf dieses Gesetzes ist vor seiner Vorlage an den Landtag des 
Herzogtums Coburg mit der dieserhalb vom Königlich Praßischen Ministerium 
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten beauftragten Generalkommission in 
Merseburg in seinen Grundzügen zu vereinbaren. 
Erfolgt eine Anderung dieses Gesetzes, durch welche die Kosten der Aus- 
führung des Vertrags eine wesentliche Erhöhung erfahren würden, so ist die im
	        
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