Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

Preußische Gesetzsammlung 
Nr. 1. 
  
Inhalt: Kirchengesetz, betreffend die Vergütung der Umzugskosten der Geistlichen der evangelisch-luthe- 
rischen Kirche der Provinz Hannover, S. 1 — Verfügung des Justizministers, betreffend die 
Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Dillenburg, Herborn, 
Marienberg, Rennerod und Usingen, S. 2. — Verfügung des Justizministers, betreffend die 
Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Biedenkopf, S. 3. — 
Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungs= Amtsblätter 
veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 4. - — « 
  
(Nr. 10778.) Kirchengesetz, betreffend die Vergütung der Umzugskosten der Geistlichen der 
evangelisch--lutherischen Kirche der Drovinz Hannover. Vom 13.Dezember 1906. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛ., 
verordnen für die evangelisch--lutherische Kirche der Provinz Hannover, mit Zu- 
stimmung der Landessynode, was folgt: 
1. 
Jeder festangestellte Geistliche der evangelisch -lutherischen Kirche der Provinz 
Hannover — einschließlich der ständigen Pfarrgehilfen — erhält bei Versetzung 
in eine außerhalb seines bisherigen Wohnorts gelegene Gemeinde der genannten 
Landeskirche aus der Landessynodalkasse eine Vergütung für Umzugskosten nach 
folgenden Sätzen: 
auf allgemeine Kosten 300 Mark, 
auf Transportkosten für je 10 Kilometer 8 Mark. 
Bei der erstmaligen Anstellung eines Geistlichen im Pfarrdienste der evan- 
gelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover kann demselben eine durch das 
Landeskonsistorium unter Zustimmung des ständigen Ausschusses der Landessynode 
festzusetzende Vergütung für Umzugskosten aus der Landessynodalkasse gewährt 
werden. 
Der zur Deckung dieser Ausgaben erforderliche Betrag wird durch Beiträge 
der Bezirkssynodalkassen aufgebracht, soweit nicht im Einzelfalle Dritte ein- 
zutreten haben. Die Beiträge erfolgen nach demselben Fuße, welcher in Gemäß= 
beit des § 82 der Kirchenvorstands= und Synodalordnung vom 9. Oktober 1864 
Gesetzsammlung 1907. (Nr. 10778—107S0.) 1 
Ausgegeben zu Berlin den 11. Januar 1907.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.