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Meußische Gesetzsammlung
Nr. 44 —
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Rang= und Titelverhältnisse der Archivare, S. 207. —
Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der Be.
zirke der Amtsgerichte Herborn, Hochheim und Königstein, S. 297. — Verfügung des Justiz-
ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte
Camberg, Hadamar und Idstein, S. 298. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom
10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw.,
S. 299. — Berichtigung, S. 300.
(Fr. 10854.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Rang- und Titelverhältnisse der Archivare.
Vom 30. Oktober 1907.
Auf den Bericht vom 26. d. M. bestimme Ich unter entsprechender Abänderung
Meines Erlasses vom 24. März 1897 (Min. Bl. S. 95), daß künftig die Archi-
vare bei den Königlichen Staatsarchiven bis zur Hälfte der Gesamtzahl zu
Archivräten charakterisiert und Mir, sofern sie eine zwölfjährige Archivdienstzeit
zurückgelegt haben, zur Verleihung des persönlichen Ranges als Räte vierter
Klasse vorgeschlagen werden dürfen.
Berlin, den 30. Oktober 1907.
Wilbelm.
v. Bethmann Hollweg.
An den Vizepräsidenten des Staatsministeriums.
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(NXr. 10855.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Herborn, Hochheim und Königstein.
Vom 7. November 1907.
A uf Grund der Artikel 15, 40 der Verordnung, betreffend die Anlegung der
Grundbücher im Gebiete des vormaligen Herzogtums Nassau, vom 11. Dezember
1899 (Gesetzsamml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung
von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene Ausschlußfrist
von sechs Monaten.
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Herborn gehörige Gemeinde Roth,
Gesetzsammlung 1907. (Nr. 10854—10856.) 61
Ausgegeben zu Berlin den 28. November 1907.