Preußische Gesetzsammlung
— Nr. 6. —
(Nr. 10785.) Verordnung, betreffend die Vermehrung der Deputierten der Landgemeinden
im Kreistage des Kreises Krotoschin, Regierungsbezirk Posen. Vom
4. Februar 1907.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc,
verordnen auf Grund des 9 2 zu C des Gesetzes vom 4. August 1904 (Gesetz-
samml. S. 241), betreffend Abänderung der Vorschriften über die Zusammen-
setzung der Kreistage und über die Wahlen zum Provinziallandtag in der Provinz
Posen, was folgt:
1.
Die Lahl der Deputierten der Landgemeinden im Kreistage des Krreises
Krotoschin, Regierungsbezirk Posen, wird von drei auf fünf erhöht.
#2.
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Der Minister
des Innern ist mit ihrer Ausführung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 4. Februar 1907.
L. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg.
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei-
Bestellungen auf einzelne Stücke der Preußischen Gesetsammlung sind an das Kenigl. Gesetzsammlungsamt in Berlin W. 0# zu richten.
Gesetzsammlung 1907. (Nr. 10785.) 4
Ausgegeben zu Berlin den 18. Februar 1907.