Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

Gemeinde Kesselstadt höhere Bezüge oder sonst günstigere Einkünfte besaß, es da— 
bei sein Bewenden behält. 
Die Zulässigkeit des Beitritts der Lehrer Kesselstadts zu der durch Statut, 
betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der seminaristisch gebildeten 
Lehrer an den städtischen Schulen zu Hanau, gebildeten Pensionsergänzungskasse 
wird ausdrücklich erklärt unter Offenlassung der Bedingungen, die vom Kassen- 
vorstande festgestellt werden. 
Falls der Bau einer neuen Bezirks-(Volks-, Schule erforderlich wird, ist 
solche möglichst in dem Bezirke westlich der Kinzigbrücke zu errichten. 
14. 
Die Stadt Hanau verpflichtet sich, innerhalb der geschlossenen Ortslage 
von Kesselstadt und der Kolonie die Kanalisation und Wasserleitung nach erfolgter 
Vereinigung der beiden Gemeinden mit möglichster Beschleunigung auszuführen, 
und zwar innerhalb dreier Jahre nach erfolgter landespolizeilicher Genehmigung 
der Pläne, die nach Vollziehung der Eingemeindung ungesäumt auszuarbeiten sind. 
Vorübergehend, und zwar bis zur Fertigstellung des Vorflutkanals, soll 
jedoch die Entwässerung der „Kolonie"“ in Kesselstadt durch Anschluß an den be- 
stehenden städtischen Kanal in der Frankfurter Landstraße binnen längstens 
2 ½ Jahren nach der Vereinigung beider Gemeinden bewirkt werden, sofern die 
Gefällverhältnisse und der Querschnitt des vorhandenen Kanals dies zulassen. 
Gleichzeitig mit der Entwässerungsanlage ist die Wasserleitung auszuführen. 
18. 
Die Stadt Hanau verpflichtet sich, zur Unterhaltung der Straßen und 
Bürgersteige der bisherigen Gemeinde Kesselstadt jährlich mindestens 5 000 Mark — 
Fünftausend Mark — aufzuwenden. 
16. 
Die Stadt Hanau verpflichtet sich, binnen Jahresfrist nach der Vereinigung 
einen wenn möglich nahe dem Westbahnhofe Hanau mündenden Steg über die 
Kinzig zu bauen und denselben auf der Kesselstädter Seite durch Fußwege mit 
dem Saliswege, wo derselbe die Eisenbahn Hanau-Wilhelmsbad überschreitet, 
zu verbinden. 
& 17. 
Die Stadt Hanau verpflichtet sich, alsbald nach der Einführung des 
Kanals und der Masserleitung in dem derzeitigen Gemeindebezirke Kesselstadt ein 
Volksbrausebad ähnlich demjenigen, das auf dem Grundstücke Bangertstraße 2 
zu Hanau errichtet werden soll, zu erbauen. Das Volksbad am Main im 
Gemeindebezirke Kesselstadt wird in der seitherigen Weise dem Bedürfnis entsprechend 
unterhalten.
	        
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