Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1907. (98)

48 — 
84. 
Das Gesetz tritt am 1. April 1907 in Kraft. 
Der Finanzminister wird mit seiner Ausführung beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 28. März 1907. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Posadowsky. v. Studt. Frhr. v. Rheinbaben. v. Einem. 
v. Bethmann Hollweg. Beseler. 
  
(Nr. 10795.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Dillenburg, Höhr- Grenzhausen, 
Montabaur, Rennerod, Runkel und Usingen. Vom 13. März 1907. 
A#½# Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der 
Grundbücher im Gebiete des vormaligen Herzogtums Nassau, vom 11. De- 
zember 1899 (Gesetzsamml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur 
Anmeldung von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene 
Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Dillenburg gehörige Gemeinde 
Niederroßbach, Dillkreis, 
für das im Bezirke des Amtsgerichts Höhr-Grenzhausen) welchem die An- 
legung und spätere Führung des Grundbuchs übertragen ist, und im 
Bezirke des Amtsgerichts Montabaur belegene Bergwerk Felix III, 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Rennerod gehörige Gemeinde Seck, 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Runkel gehörige Gemeinde 
Gaudernbach, 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Usingen gehörige Gemeinde Anspach 
am 1. Mai 1907 beginnen soll. 
Berlin, den 13. März 1907. 
Der Justizminister. 
Beseler. 
  
Redigiert im Bureau des Staatsminisieriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Vestellungen auf eintelne Stucke der Preußischen Gesetzsammlung sind an das Käönigl. Gesetzsammlungsamt in Berlin W. 9 zu ruchten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.