Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1908. (99)

— 5 — 
V. 
Zu Artikel 4. 
Die hohen vertragschließenden · Teile befinden sich darüber im Einverständnisse, 
daß unter „besonderen Steuern und Abgaben"““ im Sinne des zweiten Absatzes 
nur solche Steuern und Abgaben zu verstehen sind, welche darauf abzielen, das 
Einkommen der Lotterieeinnehmer, welches sie als solche beziehen, in weitergehen- 
dem Maße steuerlich zu belasten, als es nach den allgemein geltenden Steuer- 
gesetzen belastet werden würde. 
Die mit dem vereinbarten Entwurf übereinstimmend befundenen zwei Aus- 
fertigungen des Vertrags sind hierauf von den beiderseitigen Kommissaren unter- 
zeichnet und untersiegelt worden, und es haben die Königlich Preußischen Kom- 
missare und der Fürstlich Waldeckische Kommissar je eine Ausfertigung des Ver- 
trags und des Schlußprotokolls entgegengenommen. 
So geschehen zu Berlin, den 22. April 1907. 
Georg Strutz. Johannes von Saldern. 
Otto Noelle. 
Paul Eckardt. 
  
  
(Nr. 10862.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 22. April d. J. unter- 
zeichneten Vertrags zwischen Preußen und Waldeck zur Regelung der Lotterie- 
verhältnisse sowie den Austausch der Ratifkationsurkunden. Vom 19. De- 
zember 1907. 
D. vorstehend abgedruckte, zwischen Preußen und Waldeck am 22. April d. J. 
unterzeichnete Vertrag ist ratifzziert worden. Die Ratifikationsurkunden sind auf 
dem Postweg in der Weise ausgetauscht worden, daß die waldeckische Urkunde 
am 16. d. M. in Berlin eingegangen und die preußische Urkunde am 17. d. M. 
von Berlin abgesandt worden ist. 
Berlin, den 19. Dezember 1907. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
In Vertretung. 
von Schoen. 
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke der PDreußischen Gesetztammlung und auf die Haupt-Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25.K 
und 1884 bis 1903 zu 2,40 Kl) sind an die Postanstalten zu richten. 
Cesetzsammlung 1908. (Nr. 10862.) 2
	        
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