Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1911. (102)

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63. 
Bei Feuersbrünsten, Aufläufen, Tumulten oder ähnlichen Störungen der 
öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung sowie in sonstigen dringlichen Fällen 
sind die Exekutivbeamten der staatlichen Polizeiverwaltungen innerhalb des Gesamt- 
bezirkes dieser Verwaltungen zur Vornahme von Amtshandlungen gleichmäßig 
befugt. Den Anordnungen des örtlich zuständigen staatlichen Polizeiverwalters 
haben dabei auch die ihm nicht unmittelbar unterstellten staatlichen Polizei- 
exekutivbeamten Folge zu leisten. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Balholm, an Bord M. Y. „Hohenzollern“) den 19. Juli 1911. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. 
Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen. v. Dallwitz. 
  
— 
  
(Nr. 11136.) Verfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend die Festsetzung 
des Grenzpunkts zwischen den Verwaltungsbezirken der Königlichen Eisenbahn- 
direktionen in Elberfeld und Cassel auf der Strecke Erndtebrück-Raumland- 
Markhausen—Berleburg—Allendorf (Eder). Vom 7. August 1911. 
Au Grund des 81 Abs. 3 der gemäß dem Allerhöchsten Erlasse vom 25. März 
1907 neu festgesetzten Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen (Gesetz- 
samml. S. 82) bestimme ich, daß mit dem Tage der Inbetriebnahme der Rest- 
strecke (Berleburg—) Raumland—-Arfeld der zum Verwaltungsbezirke der König- 
lichen Eisenbahndirektion in Cassel gehörenden Nebeneisenbahn von (Erndtebrück) 
Raumland-Berleburg nach Allendorf (Eder) die Grenze zwischen den Verwaltungs- 
bezirken der Königlichen Eisenbahndirektionen in Elberfeld und Cassel auf der 
Strecke Erndtebrück -Raumland-Markhausen — Berleburg — Allendorf (Eder) in 
km 4° festgesetzt wird, so daß die Bahnhöfe Aue-Wingeshausen und Raumland- 
Markhausen und der Haltepunkt Berghausen mit diesem Zeitpunkt aus dem 
Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahndirektion in Elberfeld in den der 
Königlichen Eisenbahndirektion in Cassel übergehen. 
Pontresina, den 7. August 1911. 
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 
v. Breitenbach. 
  
Redigirn # #u# de Smstermms. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stöcke de Treußischen Cesesammliung und ouf die Gauw#Sachregister (1806 bis 1883 zu 6,25 4 
und 1984 bis 1903 z 2,10 ) Und an die Postanstalten zu richten.
	        
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