Metadata : Preußische Gesetzsammlung. 1911. (102)

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Bei  Feuersbrünsten,  Aufläufen,  Tumulten  oder  ähnlichen  Störungen  der
öffentlichen  Ruhe,  Sicherheit  und  Ordnung  sowie  in  sonstigen  dringlichen  Fällen
sind  die  Exekutivbeamten  der  staatlichen  Polizeiverwaltungen  innerhalb  des  Gesamtbezirkes
  dieser  Verwaltungen  zur  Vornahme  von  Amtshandlungen  gleichmäßig
befugt.  Den  Anordnungen  des  örtlich  zuständigen  staatlichen  Polizeiverwalters
haben  dabei  auch  die  ihm  nicht  unmittelbar  unterstellten  staatlichen  Polizeiexekutivbeamten
  Folge  zu  leisten.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Balholm,  an  Bord  M.  Y.  „Hohenzollern“)  den  19.  Juli  1911.

(L.  S.)  Wilhelm.

v.  Bethmann  Hollweg.  Delbrück.  Beseler.  v.  Breitenbach.
Sydow.  v.  Trott  zu  Solz.  v.  Heeringen.  v.  Dallwitz.

 

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(Nr.  11136.)  Verfügung  des  Ministers  der  öffentlichen  Arbeiten,  betreffend  die  Festsetzung
des  Grenzpunkts  zwischen  den  Verwaltungsbezirken  der  Königlichen  Eisenbahndirektionen
  in  Elberfeld  und  Cassel  auf  der  Strecke  Erndtebrück-Raumland-Markhausen—Berleburg—Allendorf
  (Eder).  Vom  7.  August  1911.

Au  Grund  des  81  Abs.  3  der  gemäß  dem  Allerhöchsten  Erlasse  vom  25.  März
1907  neu  festgesetzten  Verwaltungsordnung  für  die  Staatseisenbahnen  (Gesetzsamml.
  S.  82)  bestimme  ich,  daß  mit  dem  Tage  der  Inbetriebnahme  der  Reststrecke
  (Berleburg—)  Raumland—-Arfeld  der  zum  Verwaltungsbezirke  der  Königlichen
  Eisenbahndirektion  in  Cassel  gehörenden  Nebeneisenbahn  von  (Erndtebrück)
Raumland-Berleburg  nach  Allendorf  (Eder)  die  Grenze  zwischen  den  Verwaltungsbezirken
  der  Königlichen  Eisenbahndirektionen  in  Elberfeld  und  Cassel  auf  der
Strecke  Erndtebrück  -Raumland-Markhausen  —  Berleburg  —  Allendorf  (Eder)  in
km  4°  festgesetzt  wird,  so  daß  die  Bahnhöfe  Aue-Wingeshausen  und  Raumland-Markhausen
  und  der  Haltepunkt  Berghausen  mit  diesem  Zeitpunkt  aus  dem
Verwaltungsbezirke  der  Königlichen  Eisenbahndirektion  in  Elberfeld  in  den  der
Königlichen  Eisenbahndirektion  in  Cassel  übergehen.
Pontresina,  den  7.  August  1911.

Der  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten.
v.  Breitenbach.

 

Redigirn  #  #u#  de  Smstermms.  —  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Bestellungen  auf  einzelne  Stöcke  de  Treußischen  Cesesammliung  und  ouf  die  Gauw#Sachregister  (1806  bis  1883  zu  6,25  4
und  1984  bis  1903  z  2,10  )  Und  an  die  Postanstalten  zu  richten.