Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1912. (103)

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Preußische Gesetzsammlung 
Nr. 30.— 
Inhalt: Verordnung, betreffend die Gewährung von Reisekosten an Beamte der Meliorationsbauverwal 
tung, S. 208. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bestätigung von Stellvertretern der Vor 
sitzenden der bei gemeindlichen Behörden errichteten Versicherungsämter, S. 204. — Allerhöchster 
Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 14. Juni 1912 vorgesehenen neuen 
Eisenbahnlinien usw. sowie Verwaltung und Betrieb der in das Eigentum des Staates übergehenden 
Bergheimer Kreisbahnen und Mödrath, aiblar-Brahler Eisenbahn, S. 204. — Bekanntmachung 
der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landes- 
herrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 206. 
  
  
  
(Nr. 11228.) Verordmug betreffend die Gewährung von Reisekosten an Beamte der Melio- 
rationsbauverwaltung. Vom 9. Juli 1912. 
  
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc 
verordnen auf Grund des & 17 des Gesetzes vom 26. Juli 1910, betreffend die 
Reisekosten der Staatsbeamten, (Gesetzsamml. S. 150) was folgt: 
Artikel I. 
Die Vorschriften der Verordnung vom 23. September 1911, betreffend 
die Gewährung von Reisekosten an Beamte der Auseinandersetzungsbehörden, der 
Ansiedlungskommission und der Meliorationsbauverwaltung und an die im Forst- 
einrichtungsbureau des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten 
beschäftigten Vermessungsbeamten, Forstgeometer und Zeichner, (Gesetzsamml. 
S. 210) finden auch auf die Gewährung von Reisekosten bei Dienstreisen der 
Meliorationsbausekretäre und bauwarte in solchen Geschäften der Meliorations- 
bauverwaltung, die nicht zu den eigentlichen Meliorationsangelegenheiten gehören, 
Anwendung. Artiken n 
Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1912 in Kraft. 
Für Dienstreisen, die vor dem 1. April 1912 begonnen und an diesem 
Tage oder später beendigt worden sind, verbleibt es bei den bisherigen Be- 
stimmungen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Neues Palais, den 9. Juli 1912. 
L. S.) Wilhelm. 
Frhr. v. Schorlemer. Lentze. 
Gesetzsammlung 1912. (Nr. 11228—11230.) 41 
Ausgegeben zu Berlin den 21. August 1912.
	        
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