Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1912. (103)

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Vorstehende Bestimmungen sollen nach erfolgter Ratifikation des Vertrags 
so betrachtet werden, als wären sie in dem Vertrage mitenthalten. 
So geschehen in Berlin, den 18. Juli 1908. 
  
Julius Peltzer. Dr. jur. Johannes Schmid-Burgk. 
Paul Eckardt. Richard Kühn. 
Felix Busch. Otto Krippendorf. 
  
  
Kr. 11187.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des zwischen Preußen und dem 
Großherzogtume Sachsen abgeschlossenen Staatsvertrags vom 18. Juli 1908 
über die Durchführung der Grundstückszusammenlegungen und der damit 
verbundenen Ablösungen im Großherzogtume Sachsen durch die Königlich 
Preußischen Auseinandersetzungsbehörden. Vom 13. April 1912. 
D. vorstehend abgedruckte, am 18. Juli 1908 unterzeichnete Staatsvertrag 
zwischen Preußen und dem Großherzogtume Sachsen, betreffend die Durchführung 
der Grundstückszusammenlegungen und der damit verbundenen Ablösungen im 
Großherzogtume Sachsen durch die Königlich Preußischen Auseinandersetzungs- 
behörden, ist nebst dem gleichfalls vorstehend abgedruckten Schlußprotokolle vom 
selben Tage ratifiziert worden; der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am 
30. März 1912 in Berlin erfolgt. 
Berlin, den 13. April 1912. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
In Vertretung: 
v. Kiderlen-Weaechter. 
  
  
Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind 
bekannt gemacht: 
1. der Allerhöchste Erlaß vom 3. Februar 1912, betreffend die Genehmigung 
des von dem 27. und 28. Generallandtage der Westpreußischen Landschaft 
 
	        
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