Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1913. (104)

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Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetzsamml.  S.  357)  sind
bekannt  gemacht:

1.

der  Allerhöchste  Erlaß  vom  10.  Mai  1913,  betreffend  die  Verleihung
des  Enteignungsrechts  an  die  Gemeinde  Jühnde  im  Kreise  Münden  zur
Sicherung  ihrer  für  den  unteren  Teil  des  Dorfes  vorhandenen  Wasserleitung,
  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  in  Hildesheim  Nr.  24
S.  147,  ausgegeben  am  14.  Juni  1913;

.  das  am  14.  Mai  1913  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Entwässerungs=

  und  Drainagegenossenschaft  Kullmen-Jennen  II  in  Kullmen-Jennen
  im  Landkreise  Tilsit  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung
in  Gumbinnen  Nr.  24  S.  211,  ausgegeben  am  14.  Juni  1913;

.  der  am  14.  Mai  1913  Allerhöchst  vollzogene  Nachtrag  zu  dem  Statute

für  die  Listertalsperren-Genossenschaft  in  Altena  i.  W.  durch  das  Amtsblatt
  der  Königl.  Regierung  in  Arnsberg  Nr.  25  S.  343,  ausgegeben
am  21.  Juni  1913;

das  am  19.  Mai  1913  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  den  Ent.  und
Bewässerungsverband  Güldenfelde  im  Elbinger  Deichverbande  zu  Güldenfelde
  im  Kreise  Stuhm  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  in
Danzig  Nr.  25  S.  195,  ausgegeben  am  21.  Juni  1913;,

.  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  28.  Mai  1913,  betreffend  die  Verleihung

des  Enteignungsrechts  an  die  Stadtgemeinde  Hannover  zur  Erwerbung
der  für  Anlagen  der  Heeresverwaltung  erforderlichen  Grundstücke,  durch
das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  in  Hannover  Nr.  24  S.  160,
ausgegeben  am  14.  Juni  1913;

ß
.  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  28.  Mai  1913,  betreffend  die  Verleihung  des

Enteignungsrechts  an  die  Stadtgemeinde  Cöln  für  die  Anlage  eines
Hafens  am  Rhein  unterhalb  der  Mülheimer  Heide,  den  werftmäßigen
Ausbau  des  linken  Rheinufers  bei  Cöln-Niehl  und  die  Erweiterung  des
Hochwasserabflußprofils  am  gegenüberliegenden  Ufer,  durch  das  Amtsblatt
der  Königl.  Regierung  in  Cöln  Nr.  25  S.  201,  ausgegeben  am  21.  Juni
1913;

.  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  30.  Mai  1913,  betreffend  die  Verleihung

des  Enteignungsrechts  an  die  Insterburger  Kleinbahn-Aktiengesellschaft  in
Insterburg  für  die  Anlage  einer  Kleinbahn  von  Heydekrug  —  in  Verbindung
  mit  dem  Staatsbahnhof  und  mit  Abzweigung  nach  dem  Hafen  —
nach  der  Landesgrenze  bei  Kolleschen  (Kolletzischken),  durch  das  Amtsblatt
der  Königl.  Regierung  in  Gumbinnen  Nr.  25  S.  231,  ausgegeben  am
21.  Juni  1913.

 

Redigiert  im  Bureau  des  Staatsministeriums.  —  Verlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.

Bestellungen  auf  einzelne  Stücke  der  Preußischen  Gesetzsammlung  und  auf  die  Haupt-Sachregister  (1806  bis  1883  zu  6,25

und  1884  bis  1903  zu  2,10  )  sind  an  die  Postanftalten  zu  richten.