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Anlage zu Ziffer 2 des Schlußprotokolls vom 20. November 1889.
Organisationsplau
für sieben Bezirks-Steuerinspektionen mit
a) Hauptamtsbezirken in Preußen, Sachsen-Altenburg und Reuß
Jüngerer Linie und
b) Bezirks-Steuerämtern in den übrigen Staaten.
Die Bezirke werden in nachstehender Weise gebildet: