Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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die  Stelle  des  Oekonomie-Verwalters  an  derselben  Anstalt  dem  bisherigen  Buchhalter
  der  Arbeitshaus-Verwaltung  zu  Ludwigsburg,  Gmelin,  gnädigst  übertragen.

Sodann  haben  Höchstdieselben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  51.  December
  v.  J.  die  erledigte  mit  dem  Dekanat  verbundene  katholische  Stadtpfarrstelle  in
Oberndorf  dem  Pfarrer  und  Landkapitels-Kämmerer  Zipheli  in  Naßgenstadt,  Dekanats
  Ehingen,

die  erledigte  evangeelische  Pfarrei  Mähringen,  Dekanats  Tübingen,  dem  Professor
am  Gyomnasium  in  Heilbronn,  Dörner,

die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Neckargrbdningen,  Dekanats  Ludwigsburg,  dem
Pfarrer  Ehmann  in  Bronnweiler,  Dekanats  Reutlingen,  und

die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Beinstein,  Dekanats  Waiblingen,  dem  Seminaristen
  Wolff,  Pfarrgehülfen  in  Hedelsingen,  Dekanats  Cannstadt,  gnädigst  verliehen,
  auch

den  Geheimen  Kanzlisten,  Sekretär  Kurz,  nach  zurückgelegtem  vierzigsten  Dienstjahre
  in  den  Ruhestand  zu  verseßen,

die  hierdurch  bei  dem  Geheimen  Rathe  erledigte  Kanzlistenstelle  dem  seitherigen
Geheimen  Justiz-Ministerial-Kanzlisten  Hanisch,  unter  gnädigster  Verleihung  des  Sekretär-Titels,
  zu  übertragen,  und  «

den  Tagschreiber  Neuffer  bei  dem  K.  Straf-Anstalten-Collegium  auf  die  in  Erledigung
  gekommene  Geheime  Kanzlistenstelle  bei  dem  K.  Justiz-Ministerium  zu  befördern
  geruht.

1II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Verfügung,  betreffend  die  Ausleihung  pflegschaftlicher  Gelder.

Durch  das  Geses  vom  28.  November  1855  (Reg.Bl.  S.  377)  ist  das  Maaß  von
Sicherheit  bei  Anlegung  pflegschaftlicher  Gelder  gegen  Unterpfänder  (gerichtliche