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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarlouis gehörige Gemeinde Roden,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bitburg gehörigen Gemeinden Beifels
und Ließem, " " "
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörige Gemeinde Bleckhausen,
für die zum Behr des Amtsgerichts Hermeskeil gehörige Gemeinde Osburg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hillesheim gehörige Gemeinde
Betteldorf, .
für die zum Beit des Amtsgerichts Prüm gehörigen Gemeinden Gondenbrett
und Weinsfeld,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörigen Gemeinden Kernscheid,
Korlingen und Muwig,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörige Gemeinde Dasburg
am 15. Oktober d. J. beginnen soll.
Berlin, den 6. September 1898.
Der Justizminister.
Schönstedt.
(Nr. 10031.) Verfügung des Instizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für elnen
Theil des Bezirks des Amtsgerichts Battenberg. Vom 9. September 1898.
A## Grund des F. 39 des Gesetzes, betreffend das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung
in das unbewegliche Vermögen in dem Gebiete der vormals freien
Stadt Frankfurt sowie den vormals Großhergoglich Hessischen und Landgräflich
bessischen Gebietstheilen der Provinz Hessen-Nassau, vom 19. August 1895 (Gesetzamml.
S. 481) bestinunt der Justigminister, daß die zur Anmeldung von Ansprüchen
behufs Eintragung in das Grundbuch daselbst vorgeschriebene Ausschlußfrist
von sechs Monaten
für den zum Bezirk des Amtsgerichts Battenberg gehörigen Gemeindebezirk
Eifa
am 15. Oktober 1898 beginnen soll.
Berlin, den 9. September 1898.
Der Justizminister.
Schönstedt.
(r. 10030 1001.)