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Georg Christian, Landgraf von Hessen-Homburg,
geht den Kurfürsten Johann Georg II. an wegen
Schenkung eines Hauses auf der Kreuzgasse
zu Dresden.
(Historisch-topographisches Curiosum.)
Georg Christian, Landgraf von Hessen-Homburg, war
der 4. Sohn des Landgrafen Friedrich, Enkel Georgs des Frommen
von Hessen-Darmstadt und Urenkel Philipps des Großmüthigen.
Er war am 10. December 1626 geboren und hatte sich die militärische
Lanfbahn gewählt, diente Spanien und Frankreich, ging
zur katholischen Kirche über und lebte seit etwa 1662 in Dresden,
wo ihm Kurfürst Johann Georg lE das in der Kreuzgasse, wahrscheinlich
an der Stelle des jetzigen Weinhold'schen Hauses, gelegene, kurfürstliche
Haus (das auch noch ein Hinterhaus auf der Büttelgasse
hatte) zur Wohnung einräumte. Als sich der Landgraf mit der Anna
Katharinaty, einer Tochter-Detlevs Pockwisch von Farbe, der
Witwe des Grafen Friedrich von Ahlefeld, zu verehelichen gedachte,
was aber erst den 11.October 1666 geschah, ging er den Kurfürsten,
der sich wahrscheinlich schon ziemlich generös gegen ihn bezeugt haben
mochte, „freundvetterlich“" an, ihm das von ihm bis jetzt bewohnte,
der Wohnung des Herzogs Moritz, Bruders des Kurfürsten, gegenübergelegene
Haus auf der Kreuzgasse sammt dem Hinterhause
auf der Büttelgasse, nebst allen darin befindlichen Mobilien eigenthümlich
zu überlassen, und über diese Schenkung die vom Landgrafen
selbst unterm 20. Januar aufgesetzte Donationsurkunde zu
vollziehen. Wie jedoch aus einer Resolution 2) vom 22. Januar
1664 hervorgeht, so glaubte der Kurfürst, ihm aus mancherlei
Gründen seine gethane Bitte nicht erfüllen zu können. Wir theilen
die Actenstücke als Curiosa hier wörtlich mit:
Durchl. Churf., gnädiger Herr!
Ew. Gnaden werden Sich gnädigst errinnern, wie dero Selben
Ich vor wenig tagen eroffnung gethan, daß Nach Göttlicher verleyhung
Ich etwan hiernachst gesonnen, eyne Heurath vor die Handt zu nehmen,
wan den Ew. Gu. wohl bewust, daß Junge Freyer vornehmlich
auf ein Hauß mussen bedacht seyn Sonderlich aber Ihn Eyner So
weit berümbten Vestung vndt vnter Solcher hohen Protection, wie die
von J. Gn. So fern Man Solches Glück haben kann, weillen mier
also Ew. Gn. grose generosität ondt genädigste affection, So Sie
gegen Mich verspüren lassen, wohl bekandt, Alß ersuche Ich hierunter
vuterthänigst, Sie wollen geruhen, Mier daß Hauß, Darinnen Ich biß
2) Hüarh * 15 ueseat Wr
) Die Fassung dieser Resolution läßt hinsichtlich des Verhältnisses, in
dem der Hof zum Landgrafen stehen mochte, viel zu schließen übrig.
Sachsen-Chronik f. Verg. u. Geg. I. 4, 21