Full text : Sachsen-Chronik Erste Serie. (1)

321

Georg  Christian,  Landgraf  von  Hessen-Homburg,
geht  den  Kurfürsten  Johann  Georg  II.  an  wegen
Schenkung  eines  Hauses  auf  der  Kreuzgasse
zu  Dresden.

(Historisch-topographisches  Curiosum.)

Georg  Christian,  Landgraf  von  Hessen-Homburg,  war
der  4.  Sohn  des  Landgrafen  Friedrich,  Enkel  Georgs  des  Frommen
von  Hessen-Darmstadt  und  Urenkel  Philipps  des  Großmüthigen.
Er  war  am  10.  December  1626  geboren  und  hatte  sich  die  militärische
  Lanfbahn  gewählt,  diente  Spanien  und  Frankreich,  ging
zur  katholischen  Kirche  über  und  lebte  seit  etwa  1662  in  Dresden,
wo  ihm  Kurfürst  Johann  Georg  lE  das  in  der  Kreuzgasse,  wahrscheinlich
an  der  Stelle  des  jetzigen  Weinhold'schen  Hauses,  gelegene,  kurfürstliche
  Haus  (das  auch  noch  ein  Hinterhaus  auf  der  Büttelgasse
hatte)  zur  Wohnung  einräumte.  Als  sich  der  Landgraf  mit  der  Anna
Katharinaty,  einer  Tochter-Detlevs  Pockwisch  von  Farbe,  der
Witwe  des  Grafen  Friedrich  von  Ahlefeld,  zu  verehelichen  gedachte,
was  aber  erst  den  11.October  1666  geschah,  ging  er  den  Kurfürsten,
der  sich  wahrscheinlich  schon  ziemlich  generös  gegen  ihn  bezeugt  haben
mochte,  „freundvetterlich“"  an,  ihm  das  von  ihm  bis  jetzt  bewohnte,
der  Wohnung  des  Herzogs  Moritz,  Bruders  des  Kurfürsten,  gegenübergelegene
  Haus  auf  der  Kreuzgasse  sammt  dem  Hinterhause
auf  der  Büttelgasse,  nebst  allen  darin  befindlichen  Mobilien  eigenthümlich
  zu  überlassen,  und  über  diese  Schenkung  die  vom  Landgrafen
  selbst  unterm  20.  Januar  aufgesetzte  Donationsurkunde  zu
vollziehen.  Wie  jedoch  aus  einer  Resolution  2)  vom  22.  Januar
1664  hervorgeht,  so  glaubte  der  Kurfürst,  ihm  aus  mancherlei
Gründen  seine  gethane  Bitte  nicht  erfüllen  zu  können.  Wir  theilen
die  Actenstücke  als  Curiosa  hier  wörtlich  mit:

Durchl.  Churf.,  gnädiger  Herr!

Ew.  Gnaden  werden  Sich  gnädigst  errinnern,  wie  dero  Selben
Ich  vor  wenig  tagen  eroffnung  gethan,  daß  Nach  Göttlicher  verleyhung
Ich  etwan  hiernachst  gesonnen,  eyne  Heurath  vor  die  Handt  zu  nehmen,
  wan  den  Ew.  Gu.  wohl  bewust,  daß  Junge  Freyer  vornehmlich
auf  ein  Hauß  mussen  bedacht  seyn  Sonderlich  aber  Ihn  Eyner  So
weit  berümbten  Vestung  vndt  vnter  Solcher  hohen  Protection,  wie  die
von  J.  Gn.  So  fern  Man  Solches  Glück  haben  kann,  weillen  mier
also  Ew.  Gn.  grose  generosität  ondt  genädigste  affection,  So  Sie
gegen  Mich  verspüren  lassen,  wohl  bekandt,  Alß  ersuche  Ich  hierunter
vuterthänigst,  Sie  wollen  geruhen,  Mier  daß  Hauß,  Darinnen  Ich  biß

2)  Hüarh  *  15  ueseat  Wr
)  Die  Fassung  dieser  Resolution  läßt  hinsichtlich  des  Verhältnisses,  in
dem  der  Hof  zum  Landgrafen  stehen  mochte,  viel  zu  schließen  übrig.
Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  4,  21