Ventsches Reich. (Juni 21.) 201
Schwierigkeiten bietet. Es liegt mir daran, nochmals öffentlich vor diesem
hohen Hause programmatisch zu erklären, daß es niemals in der Absicht
der Unterhändler, niemals in der Absicht der Regierungen der verbündeten
Mittelmächte gelegen hat, daß das Kondominium in der Dobrudscha
etwas anderes sein sollte als eine zeitweilige Maßregel, daß niemals unter
den verbündeten Mittelmächten darüber auch nur einen Augenblick ein
Zweifel bestanden hat, daß wir alle die Wünsche und Aspirationen unseres
treuen bulg. Verbündeten auf dieses Land, mit dem ihn historische und
nationale Bande binden, niemals haben anzweifeln wollen. Wir alle stehen
auf dem Standpunkt, daß dieses Provisorium, das wir so kurz als möglich
wünschen, seine natürliche Lösung darin finde, daß, den Wünschen des bulg.
Volkes entsprechend, die Norddobrudscha mit Bulgarien vereinigt werde.
Da es sich im vorliegenden Falle um Meinungsverschiedenheiten zwischen
zweien unserer Verbündeten handelt, von denen wir alle überzeugt sind,
daß sie sich bei gutem Willen überbrücken lassen, müssen wir sorgfältig
alles vermeiden, was nach außen hin den Eindruck erwecken könnte, als
würde die deutsche Politik oder wesentliche Faktoren die Wünsche und Ansprüche
des einen auf Kosten des anderen begünstigen. Die Frage der
Norddobrudscha bezw. derjenigen Kompensationen, die unserem treuen türk.
Verbündeten im Falle einer Lösung dieser Frage im bulg. Sinne zustehen,
hat die öffentliche Meinung beider Länder im hohen Grade erregt und
beschäftigt sie in besonderem Maße. Und da glaube ich auch im Sinne
des Abg. Stresemann wegen seiner diesbezüglichen, möglicherweise mißzuverstehenden
Aeußerungen zu sprechen, wenn ich sage, daß sowohl der
Reichsregierung, als auch der gesamten Oeffentlichkeit, insbesondere den
großen leitenden Parteien dieses Hauses nichts ferner liegt, als die Wünsche
und Aspirationen eines Bundesgenossen auf Kosten des anderen irgendwie
bevorzugen zu wollen. Das weitere in den Reden zum Ausdruck gekommene
Mißtrauen gegen Rumänien ist verständlich und die Politik und die öffentliche
Meinung werden auch weiter abwartend der Entwicklung der Dinge
in diesem uns früher befreundeten Lande gegenüberstehen müssen, doch darf
dieses Abwarten nicht ein ausgesprochenes Mißtrauen sein. Das bisherige
Verhalten des rumän. Kabinetts, mit dem wir den Frieden abgeschlossen
haben, gibt die Gewähr dafür, daß diejenigen Personen, deren Schuld
erwiesen werden kann, zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Auch glaube
ich, daß uns die Thronrede des eben eröffneten rumän. Parlaments einen
nicht ungünstigen Ausblick für die Zukunft gewinnen läßt. Schließlich
möchte ich noch den Ausführungen des Abg. Ledebour auf das nachdrücklichste
und energischste entgegentreten. Das Haus Hohenzollern und mit
ihm alle deutschen Fürstenhäuser haben von jeher mit ihren Völkern im
vorbildlichen innigen Verein gearbeitet, gestritten und gesiegt, und ich glaube,
daß in dieser schweren Zeit kein Deutscher — ich sage ausdrücklich kein
Deutscher — anders als mit dem Gefühl der Verehrung und Dankbarkeit
zu seinem Kaiser emporblickt. Die deutschen Fürsten und insbesondere die
Hohenzollern stehen zu hoch, als daß Ausführungen, wie die eben gehörten,
ihnen nur die Stiefel bespritzen könnten. (Lebh. Beifall.)
Darauf werden die Verträge nach einigen persönlichen Bemerkungen,
in denen Abg. Graf v. Westarp die Ausführungen des Abg. Ledebour als
eine Schmach bezeichnet, während dieser sie aufrechterhält und noch verschärft,
wofür ihm Vizepräsident Dove einen Ordnungsruf erteilt, an den
Hauptausschuß verwiesen.
Ohne Aussprache finden Erledigung ein Gesetzentwurf über die Niederschlagung
von Untersuchungen gegen Kriegsteilnehmer und ein Gesetzentwurf
betr. Aenderung des Kriegssteuergesetzes v. 21. Juni 1916.