Umwandlung in der englischen Politik. 177
Hierauf ward, sowohl von dem preußischen Gesandten als dem
englischen Minister, auf den Grund dessen, was sie früher verabredet
hatten, der Text zu einer Convention entworfen, und es war nicht
schwer, beide Entwürfe zu einem einzigen zu verschmelzen. Dieser
fiel nicht so aus, daß er nicht noch manches im Einzelnen hätte ver-
missen lassen 1), aber er enthielt die Hauptsache, daß der König von
Preußen Schlesien nach Maßgabe der Breslauer Präliminarien, unter
Garantie aller europäischen Mächte behalten und dagegen seine Kur-
stimme dem Großherzog von Toskana geben solle. Pfalz und Hessen
sollten in den Frieden mit aufgenommen sein.
Man kann frreilich fragen, welches Recht England hatte, für die
Königin von Ungarn sowohl wie für Sachsen Stipulationen einzugehen,
und ob diese das anerkennen würden; aber schon darin lag ein unschätz-
barer Gewinn für Preußen, daß die Macht, welche die vornehmsten Geld-
mittel gewährte, sich von den Absichten der beiden andern lossagte.
Es war die Intention des neuen englischen Ministeriums von
Anfang an gewesen; jetzt erst war Zeit und Gelegenheit gekommen,
damit durchzudringen.
Ehe Harrington unterzeichnete, hielt er für nothwendig, seinen
König zu fragen, ob er keinen Widerwillen dagegen empfinde, auf
dieses Abkommen einzugehen, ob er es mit willigem Herzen thue und
es auch in Ausführung bringen wolle. Ja Mylord, sagte Georg I1I,
das ist meine aufrichtige Absicht. Hierauf ward die Convention am
26. August von Harrington und Andrie unterzeichnet.
Der König von Preußen war damit in hohem Grade zufrieden:
er trug seinen Ministern auf, nach dem Inhalt der Convention einen
definitiven Vertrag zu entwerfen, wobei Alles, was noch dunkel und
zweideutig laute, zu einer festen Bestimmtheit gebracht werden müsse.
Hatte die Sache aber nicht auch noch eine andere Seite? Liegt
es nicht am Tage, daß, wenn England genöthigt war, auf Frieden
zu denken, es dadurch auch an seinem Einfluß auf die öffentlichen
Angelegenheiten verlor?
So wichtig die Uebereinkunft war, so werden wir doch sehen,
daß die Ereignifse nicht von derselben abhingen, sondern bei weitem
mehr von der Entscheidung des Schwertes.
1) 3. B. hätte es in dem zweiten Artilel nicht allein heiben sollen: la
Lilésie, sondern et le comté de Glotz. Diese Worte sind dann auch wirk-
lich in der Ratification hinzugefügt. Im vierten sollte von süchsischer Seite
nicht allein Cession, sondern auch Garantie ausgesprochen werden.
v. Nante's Werte XXIX. 12