Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 29. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. (29)

Erwerbung von Oftfriesland. 235 
Hierauf bekamen nun die preußischen Gerechtsame Realität, doch 
sieht man wohl, daß es nicht allein darauf ankam, eine erledihte 
Stelle einzunehmen, sondern zugleich den Nebenbuhlern zuvorzukommen, 
die fremden Einwirkungen zu entfernen, vor allem dem Lande den 
innern Frieden zurückzugeben, es überhaupt wieder zu einem Lande 
zu machen. 
Schon vor dem Tode Carl Edzards hatte der König von Preußen 
Sorge getragen, sein Recht von einzelnen Ständen anerkennen zu 
lassen. Baron Wedel von Evenburg behauptet in einem späteren 
Briefe, der erste gewesen zu sein, der dies gethan habe; von Carl 
Philipp zu Inn- und Knypbausen findet sich ein Revers vom 13. Mai 
1744 vor, worin er den Anspruch des Königs als rechtsbeständig an- 
erkennt; an demselben Tage wurden die Ratificationen einer mit der 
Stadt Emden in dem nämlichen Sinne getroffenen Uebereinkunft aus- 
gewechselt, die auch deshalb von größter Wichtigkeit wurde, weil sie 
die Besitznahme wesentlich erleichterte. 
Unmittelbar nach dem Tode des Fürsten lud der Rath von Em- 
den den Befehlshaber der holländischen Truppen, mit dem schon seit 
längerer Zeit kein gutes Vernehmen bestand, auf das Rathhaus ein 
und ersuchte ihn, der bevorstehenden Besitzergreifung kein Hinderniß 
in den Weg zu legen. Er erstaunte, fügte sich aber. Schon war 
dem Befehlshaber der preußischen Truppen, Major Kalkreuth, noch ein 
anderer preußischer Bevollmächtigter, der Kreisdirectorialrath Homfeld, 
zur Seite gegeben. Durch deren vereinigte Veranstaltung wurde der 
preußische Adler unverzüglich an die Burg angeschlagen, ein königliches 
Patent an den öffentlichen Plätzen angeheftet. Noch an demselben 
Morgen geschah die Huldigung des Raths; bei den Acten befindet sich 
der von vier Bürgermeistern und acht Rathsherren unterzeichnete und 
besiegelte Revers!7). 
Diese Bereitwilligkeit ward der Stadt dadurch erwiedert, daß ihre 
entfremdeten Herrschaften ihr sofort wieder eingeräumt wurden. 
Höchst unvollständig aber und der Anwartschaft auf das Fürsten- 
thum mit nichten entsprechend wäre diese Besitzergreifung gewesen, 
wenn sich nur die bisher renitirenden Stände dem König von Preußen 
1) Die Minister an den König, auf die Nachricht von der gefährlichen 
Erkrankung des Fürsten: on a renouvelé les instructions envoyées eydevant 
à Mr. de Kalkreuth, Commandeur des troupes de V. M. en Ostfrise ainsi 
qu'fau conseiller Homfeld avec plein pouvoir de procéder selon la cou- 
tume à la prise de possession le cas ezxistant.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.