Erwerbung von Oftfriesland. 235
Hierauf bekamen nun die preußischen Gerechtsame Realität, doch
sieht man wohl, daß es nicht allein darauf ankam, eine erledihte
Stelle einzunehmen, sondern zugleich den Nebenbuhlern zuvorzukommen,
die fremden Einwirkungen zu entfernen, vor allem dem Lande den
innern Frieden zurückzugeben, es überhaupt wieder zu einem Lande
zu machen.
Schon vor dem Tode Carl Edzards hatte der König von Preußen
Sorge getragen, sein Recht von einzelnen Ständen anerkennen zu
lassen. Baron Wedel von Evenburg behauptet in einem späteren
Briefe, der erste gewesen zu sein, der dies gethan habe; von Carl
Philipp zu Inn- und Knypbausen findet sich ein Revers vom 13. Mai
1744 vor, worin er den Anspruch des Königs als rechtsbeständig an-
erkennt; an demselben Tage wurden die Ratificationen einer mit der
Stadt Emden in dem nämlichen Sinne getroffenen Uebereinkunft aus-
gewechselt, die auch deshalb von größter Wichtigkeit wurde, weil sie
die Besitznahme wesentlich erleichterte.
Unmittelbar nach dem Tode des Fürsten lud der Rath von Em-
den den Befehlshaber der holländischen Truppen, mit dem schon seit
längerer Zeit kein gutes Vernehmen bestand, auf das Rathhaus ein
und ersuchte ihn, der bevorstehenden Besitzergreifung kein Hinderniß
in den Weg zu legen. Er erstaunte, fügte sich aber. Schon war
dem Befehlshaber der preußischen Truppen, Major Kalkreuth, noch ein
anderer preußischer Bevollmächtigter, der Kreisdirectorialrath Homfeld,
zur Seite gegeben. Durch deren vereinigte Veranstaltung wurde der
preußische Adler unverzüglich an die Burg angeschlagen, ein königliches
Patent an den öffentlichen Plätzen angeheftet. Noch an demselben
Morgen geschah die Huldigung des Raths; bei den Acten befindet sich
der von vier Bürgermeistern und acht Rathsherren unterzeichnete und
besiegelte Revers!7).
Diese Bereitwilligkeit ward der Stadt dadurch erwiedert, daß ihre
entfremdeten Herrschaften ihr sofort wieder eingeräumt wurden.
Höchst unvollständig aber und der Anwartschaft auf das Fürsten-
thum mit nichten entsprechend wäre diese Besitzergreifung gewesen,
wenn sich nur die bisher renitirenden Stände dem König von Preußen
1) Die Minister an den König, auf die Nachricht von der gefährlichen
Erkrankung des Fürsten: on a renouvelé les instructions envoyées eydevant
à Mr. de Kalkreuth, Commandeur des troupes de V. M. en Ostfrise ainsi
qu'fau conseiller Homfeld avec plein pouvoir de procéder selon la cou-
tume à la prise de possession le cas ezxistant.