Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 29. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. (29)

Coccejische Justizreform. 249 
ihm das in starken Ausdrücken als eine bloße Wirkung von Privat- 
eifersucht, und bedeutete ihn, die Justizverbesserung sei sein eigenes 
wohlüberlegtes Werk. Arnim nahm seinen Abschied und die Refor- 
men wurden in der entworfenen Weise ohne weiteres Hinderniß 
durchgeführt. 
Im Jahre 1747 begann man mit dem Proceßverfahren, sowohl 
bei dem Tribunal als dem Kammergericht; auch hier wurde eine große 
Anzahl alter Processe abgethan; im Jahre 1748 schritt man zu einer 
neuen Organisation fort. Die mancherlei Gerichtshöfe, welche bisher 
bestanden: Tribunal, Hof= und Criminalgericht, Criminalcollegium 
sowie die für die Streitigkeiten der Juden besonders niedergesetzte 
Commission wurden mit dem Kammergericht zu einem einzigen Colle- 
gium verbunden; dieses aber in vier verschiedene Senate getheilt, um 
ohne vieles Verschicken die Appellationen von einem an den andern 
gehen zu lassen; auch die Consistorialprocesse wurden demselben zu- 
gewiesen. Da Cocceji klagte, daß er besonders die Sachen der Un- 
mündigen in der größten Unordnung gefunden habe, wie denn die 
Vormünder meistens nicht bestätigt noch zur Stellung einer Caution 
oder zur Rechnungsablegung angehalten worden seien, so ward ein 
besonderes Pupillencollegium gebildet, das eigentlich jedoch nur aus 
einer Deputation der vier Senate bestand, aber mit strenger Geschäfts- 
ordnung versehen ward. Den Grundsatz, nur wenige Räthe anzu- 
stellen, diese aber gut zu besolden, befolgte man auch hier, ohne Rück- 
sicht auf persönliche Erwartungen und Ansprüche. Statt der fünf- 
undvierzig Mitglieder der bisherigen Collegien wurden bei dem Ge- 
sammtcollegium nur achtundzwanzig angestellt. Um aber auch nur 
diese so viel verringerte Zahl zu besolden, war der für jene Zeit sehr 
ansehnliche Zuschuß von 8000 Thalern erforderlich. Friedrich erklärte, 
er sei fürs Erste nicht im Stande, denselben auf den Etat zu bringen, 
und forderte die märkischen Stände auf, 5000 Thaler zu übernehmen, 
wozu die eben versammelten Deputirten, von der dringenden Noth- 
wendigkeit überzeugt, sehr bereit waren; die noch fehlenden 3000 
Thaler, die ebenfalls nicht auf den laufenden Etat zu bringen waren, 
zahlte Friedrich für das erste Jahr aus seinen persönlichen Erspar- 
niss 
en. 
Ein ähnliches Verfahren ward auch im Magdeburgischen beobachtet. 
mancher Einzelne von der Neuerung betrofsen ward. Doch darf man darum 
an die perfönlichen Intriguen nicht glauben, von welchen die Betroffenen er- 
zählten.
	        
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