Haltung Friedrich's II. 1743. 67
Mann, dem man ankündige, man wolle ihm den Arm abschneiden,
und der darauf antworte: sollte man es versuchen, so werde er sich
wehren. .
Man hat in Wien gesagt, der König von Preußen nehme sich
der Sache des Kaisers nur zum Scheine so ernsthaft an; er suche
nur einen Grund, um eine neue Unternehmung gegen die Königin zu
beginnen. Unzählige Briefe, Denkschriften, Entwürfe, Aufsätze der
mannichfaltigsten Art, von seiner Hand oder unter seiner Anweisung
geschrieben, dem tiefsten Geheimniß vorbehalten, haben wir vor den
Augen gehabt, nicht die leiseste Spur einer solchen Absicht haben wir
darin bemerkt. Die Gereiztheit der gegenseitigen Stimmung mochte
auch daher entspringen, daß man in Wien durch die Abtretung von
Schlesien gleichsam ein Recht auf die Nachgiebigkeit des Königs in
allgemeinen Angelegenheiten erworben zu haben meinte; Friedrich da-
gegen, dem nichts aus gutem Willen gewährt worden war, nicht die
mindeste Anwandlung zu einer solchen fühlte. Ueberdies aber: wer
könnte sich verbergen, daß hier die größten und wesentlichsten In-
teressen einander gegenüber standen?
Im Fortgange der Zeit gewann nun aber die österreichische Po-
litik immer mehr Grund und Boden im Reiche.
Der Kaiser war zu schlecht bedient, als daß das Vorhaben der
Association der Stände, für das man des tiefsten Geheimnisses be-
durfte, nicht sofort bekannt geworden wäre und eine lebhafte Gegen-
wirkung hervorgerufen hätte.
Der Bischof von Würzburg, auf den er rechnete, urtheilte doch,
daß das Verfahren, das man einschlage, nicht das richtige sei. Denke
man an einen Bund, ein solcher sei in Deutschland seit alter Zeit
hoch verpönt. Wolle man eine Reichsarmee aufstellen, zur Erhaltung
der Neutralität, so müsse darüber am Reichstage Berathung gepflogen
und Beschluß gefaßt werden, man müsse wissen, wie viel ein jeder zu
ihrer Aufstellung und Erhaltung beizutragen habe, wer sie anführen
wolle. Wie die Sache angegriffen wurde, außerhalb der herkömm-
lichen Formen, so erregte sie den Widerwillen der meisten Anhänger
der alten Rechte. In der eigenthümlichen Verbindung mit kirchlicher
und juridischer Gelehrsamkeit, in welcher die Reichsangelegenheiten be-
handelt wurden, sprach man von einem Neutralitäts-glaucoma, einer
Securitäts-impietät.
An dem kaiserlichen Hofe selbst erschraken Viele vor dem Ge-
danken einer deutschen Politik, welche sie genöthigt hätte, sich von
Frankreich zu trennen. Dem Grafen Seckendorf muß man zugestehen,
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