Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Gewerbsleute sollen erlöschen; der Magistrar 
hat dagegen die vorkommenden Arbeiten den 
vorhandenen Gewerbsleuten abwechslungs- 
weise zu übertragen, und den Lohn für die 
Arbeit zu verrechnen. 
30. Ueberhaupr sollen die Stadt= und 
Marktrichter, die Magistrate und Markt- 
schreiber an die genaue Befolgung der Stadt- 
und Marktinstruktion vom 1. Jänner 1748, 
so weit dieselbe noch keine Abänderung erhal- 
ten hat, angewiesen werden. 
Zur Ausführung dirser Bestimmungen 
wird ein Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt, 
innerhalb welchem die Rathswahlberichte, 
Vorschläge und Fassivnen eingezogen, und die 
erforderlichen Verfügungen erlassen werden 
sollen. Nach Verfluß dieses Zeitraumes hat 
die Landesdirektion ihren Bericht über den 
Vollzug an Seine köntgliche Masjestät zu 
erstatten. 
  
Uebersicht 
über 
die Geschäfte der Justizstellen in Ober und 
Niederbalern vom Jahre 1805. 
I. Oberste Justizstelle zu München. 
Im Jahre 1803 fiud außer den Ap- 
pellationsgesuchen heschiosene Akten ein- 
gelaufen: . . . . 281 
Erledigt wurden: 
a. Von diesen Akten 134 
b. Von den seit dem Anfange der 
Regierung bie 1g eingelaufe- 290 
nen Akten . 138 
c. Von dem fruͤhern Rückstande 18 
133 — 
Ruͤckstaͤndig blieben: 
a. Von den im Jahre 18o einge- 
laufenen Akten . . . 147 
b. Von den selt dem Anfange der 
Regierung bis 1805 ingtlaufenen 
Akten . 214 1507 
c. Von dem schon früher erwach- 
senen Rückstande grdßtentheils 
nicht mehr betriebener Akten 1146 
An die oberste Justizstelle in Ulm wur- 
den uͤbergeben: 
vou Lit. a. . . . 15 
von Lit. b. 1# 33 
von Lit. c. . . . 37 
  
WVerbleibt also noch Ruͤckstand im Ganzen 1424 
  
II. Hofgerichte zu München und 
Straubing. 
a. Civil= Justiz. 
  
       
  
  
bst 
G e sch aͤ fit e. enice - 
in?. 
Entscheidungen geschlossener 
Alten . «503455 
Vorbescheide uͤber 2 74 35 
Vergleiche . ·73 16 
  
  
Kurrentien —m—.— 
Fommissens-Verhndlungen .867 419 
Berichte 118 122 
Rückstand Anerlebigter i « 
sener Alten. . . . 84 92 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.