Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

die Kontravenienten zur empfindlichen Strafe 
zu ziehen. Uebrigens wissen die saͤmmtli- 
chen Staͤdte und Maͤrkte in Verfolg der un- 
term 19. Jaͤnner 1801 erlassenen, und in 
dem IV. Stuͤcke des Regierungs- und In- 
telligenzblattes enthaltenen Verordnungen die 
betreffende Taxgebuͤhr in Zeit von acht Ta- 
gen bey Vermeidung eines hierum abgehenden 
eigenen Bothens zum dießortigen Expeditions= 
anmite unfehlbar einzuschicken. München den 
28. Maͤrz 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Freyherr von Weichs. 
  
Rainprechter. 
Bekanntmachung. 
Im Namen Sr. Königlichen Majestät 
von Baiern. 
Seine königliche Majestät haben unterm 
1. Oktober vorigen Jahrs das muthvolle und 
patriotische Unternehmen des Weginfpekters 
Ott vernommen, wodurch es demselben mit 
Beyhilfe einiger Einwohner von Nosenheim 
gelungen ist, sich eines österreichischen Artil- 
lerie: Trains zu bemächtigen. 
Zur verdiemten Belohnung für diesen aus- 
gezeichneten Beweis entschlossener Anhäng= 
lichkeit an die Sache des Vaterlandes wurde 
bewilliget, daß dem Anführer Ott eine gol- 
dene, und einem jeden seiner Mitgehilfen 
eine silberne Medaille, und zwar bey einer 
schicklichen öffentlichen Feyerlichkeit, unter 
Bezeugung der allerhöchsten Zufriedenheit, 
ertheilt werden solle. 
Die Gehilfen des Ott heißen: Johann 
Driendl, Brückmeister Mühlauer, 
130 — 
Wegemacher Peter Klos, FJimimermann 
Georg Schmied, Vitus Tiefett 
thaler, der Beurlaubte des königlichen 
Actillerie-Regiments Georg Anstedt, 
und Knoll von Wierx. 
Doe aber erwähnter Brückmeister Mühk- 
auer, als am ay. Oktober v. J. der Major 
Sarny den Auftrag erhalten hatte, die 
Rosenheimer Brücke zu decken, und auf dem 
dießseitigen User alle Fahrzeuge mangelten, 
Entschloßenheit genug besaß, ungeachtet des 
auf ihn gerichteten feindlichen Feuers, in 
einem Nachen überzuschiffen, und dem Ober- 
lieurenant Grafenstein nebst einigen Schützen 
an das jenseitige Ufer überzusetzen, sohin 
durch das muthvolle Benehmen dieses braven 
Mannes zur geschwinderen Bezweckung des 
Inn-Ueberganges an jenem Punkte wesent- 
lich beygerragen worden; so wollen Seine 
königliche Majestät, daß demselben für dieses 
muthvolle Benehmen die besondere allerhöch- 
ste Zufriedenheit zu erkennen gegeben werde. 
Dem königlich= baierischen bandgerichte 
Fischbach wird daher das allergnädigste 
Kommissorium hiemit ertheilt, den obener- 
wähnten braven Vaterlands: Vertheidigern 
unter einer ausgezeichneten Feyerlichkeit die 
beykommenden Medaillen im Namen Seiner 
königlichen Majelkät zuzustellen, und wie ge- 
schehen, anher anzuzeigen. München den 2. 
April 1806. 
Königliches General 'dandes- 
Kommissariat. 
Freyherr von Weichs. 
von Schmbger.
	        
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