die Kontravenienten zur empfindlichen Strafe
zu ziehen. Uebrigens wissen die saͤmmtli-
chen Staͤdte und Maͤrkte in Verfolg der un-
term 19. Jaͤnner 1801 erlassenen, und in
dem IV. Stuͤcke des Regierungs- und In-
telligenzblattes enthaltenen Verordnungen die
betreffende Taxgebuͤhr in Zeit von acht Ta-
gen bey Vermeidung eines hierum abgehenden
eigenen Bothens zum dießortigen Expeditions=
anmite unfehlbar einzuschicken. München den
28. Maͤrz 1806.
Königliche Landes-Direktion.
Freyherr von Weichs.
Rainprechter.
Bekanntmachung.
Im Namen Sr. Königlichen Majestät
von Baiern.
Seine königliche Majestät haben unterm
1. Oktober vorigen Jahrs das muthvolle und
patriotische Unternehmen des Weginfpekters
Ott vernommen, wodurch es demselben mit
Beyhilfe einiger Einwohner von Nosenheim
gelungen ist, sich eines österreichischen Artil-
lerie: Trains zu bemächtigen.
Zur verdiemten Belohnung für diesen aus-
gezeichneten Beweis entschlossener Anhäng=
lichkeit an die Sache des Vaterlandes wurde
bewilliget, daß dem Anführer Ott eine gol-
dene, und einem jeden seiner Mitgehilfen
eine silberne Medaille, und zwar bey einer
schicklichen öffentlichen Feyerlichkeit, unter
Bezeugung der allerhöchsten Zufriedenheit,
ertheilt werden solle.
Die Gehilfen des Ott heißen: Johann
Driendl, Brückmeister Mühlauer,
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Wegemacher Peter Klos, FJimimermann
Georg Schmied, Vitus Tiefett
thaler, der Beurlaubte des königlichen
Actillerie-Regiments Georg Anstedt,
und Knoll von Wierx.
Doe aber erwähnter Brückmeister Mühk-
auer, als am ay. Oktober v. J. der Major
Sarny den Auftrag erhalten hatte, die
Rosenheimer Brücke zu decken, und auf dem
dießseitigen User alle Fahrzeuge mangelten,
Entschloßenheit genug besaß, ungeachtet des
auf ihn gerichteten feindlichen Feuers, in
einem Nachen überzuschiffen, und dem Ober-
lieurenant Grafenstein nebst einigen Schützen
an das jenseitige Ufer überzusetzen, sohin
durch das muthvolle Benehmen dieses braven
Mannes zur geschwinderen Bezweckung des
Inn-Ueberganges an jenem Punkte wesent-
lich beygerragen worden; so wollen Seine
königliche Majestät, daß demselben für dieses
muthvolle Benehmen die besondere allerhöch-
ste Zufriedenheit zu erkennen gegeben werde.
Dem königlich= baierischen bandgerichte
Fischbach wird daher das allergnädigste
Kommissorium hiemit ertheilt, den obener-
wähnten braven Vaterlands: Vertheidigern
unter einer ausgezeichneten Feyerlichkeit die
beykommenden Medaillen im Namen Seiner
königlichen Majelkät zuzustellen, und wie ge-
schehen, anher anzuzeigen. München den 2.
April 1806.
Königliches General 'dandes-
Kommissariat.
Freyherr von Weichs.
von Schmbger.