Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

5. Deutsches Staatsrecht. 
Prokanzler Gönner, nach seinem Lehr- 
buche, viermal die Woche von 11 — 12 Uhr. 
6. 3. Gemeines, b. deutsches, c. baierisches 
Kirchenrecht. 
Prof. Michl, nach seinem gedruckten 
Lehrplane, täglich von 4— 5 Uhr. 
7. Deutsches und baierisches Lehenrecht. 
Prof. Krüll, nach seinem Lehrbuche, 
täglich von 2 — 3 Uhr. · 
8. Baierisches Kriminalrecht. 
Prof. v. Hellersberg nach dem Co- 
der criminalis und besondern Verordnun- 
gen, Mondtag, Mittwoch und Freytag von 
8 9 Uhr. 
O. Jurlstische Praxis. 
Prokanzler Gönner, nach seinem 
neuumgearbeiteten Lehrbuche, Mittwoch und 
Sonnabend von 11 — 12 Uhr. 
10. Geist der baierischen Landes= und Polizepord= 
nungen von den Jahren #516, respect. 1520, 
1553 und 1616 als ein Fragment zur Geschichte 
der baierischen Gesetzgebung. 
Prof. v. Hellersberg, über die ge- 
nannten Gesetzbücher, Dienstag, Donnerstag 
und Sonnabend von 8 — 9 Uhr. 
G. Sektion der staatswirthschaft= 
lichen Kenntnisse. 
1. Staaswirthschaft und Finanzwissenschaft. 
Drof. v. Motzhamm, nach eigenem pla, 
ne täglich von r1o — 11 Uhr. 
Prof. Frohn, nach Jakobs Grundsätzen 
der Nationalökonomie, Finanz nach eigenem 
Plane täglich von 16 — I1 Uhr. 
Dr. Burte, nach Jakob von § — 6 Uhr. 
2. Politische Rechenkunst. — 
Prof. Frohn, nach eigenem Grundrisse 
täglich von 4 — * Uhr. 
3. Landwirthschaft. 
Prof. Holzinger, nach Boeckmann 
tdglich von 0 — 10 Uhr. 
*) Der von Seiner königl. Majestät für die Lehr- 
gegenstände der Landwirthschaft, Berg:; und Forst- 
140 
wissenschaft, so wie zur Aussicht über den ökono-= 
mischen Garten gerufene Prosessor Medikus 
wird die Anzeige seiner Vorlesungen bey seiner 
Ankunft dahier nachtragen. 
4. Obstbaumzucht. ⅜. 
Prof. Holzinger, nach eigenen Hesten 
in noch zu bestimmenden Stunden. 
5. Forstwissenschaft. 
DProf. Schrank, nach Walther, täg= 
lich von 11 — 13 Uhr. 
6. Bürgerliche Baukunst. 
Prof. Holzin ger, nach Succow, 
táglich von a — 3 Uhr. 
7. Baierische Joll= und Mautordnung. 
Prof. v. Hellersberg, nach dem Tert 
und den besondern Verordnungen. 
H. Sektion der Heilk unde. 
Fr. Physiologie des Menschen 
setzt Prof. Walther nach Heften täglich 
von 4 — § Uhr forr. 
2. a. Physielogische Anthropologie. 
Prof. v. Leveling, für die Litteraten 
aus allen Ständen, Mondtag, Dienstag und 
Mittwoch von 7 — 3 Uhr. 
b. Somatologische Anthropologie. 
Prof. Schmidtmüller viermal in der 
Woche von 7 — 8 Uhr. - 
3. Knochen= und Bänderlehre. 
Prof. Tiedemann, in noch zu bestim- 
menden Tagen und Stunden. 
4. Spezielle Pathologie und Therapie der sprhili- 
tischen Krankheiten. 
Prof. Schmidtmüller, nach Mez- 
ger, viermal in der Woche in noch zu bestim- 
wenden Stunden. 
5. Spezielle Therapie 
setzt Prof. Röschlaub nach eigenem ent- 
worfenen Lehrbuche fort, und hält täglich 
medizinisch-klinische Schule von 
7 — 9 Uhr. 
setzt Prof. Walther, nach Joh. Det. 
Frank's Epitome de curandishominum
	        
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