Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Koͤniglich-Baierisches 
Regierungsblatt. 
  
XVII. Stuͤck. 
Muͤnchen, Mittwoch den 23. April 1306. 
  
Koͤnigliche allerhoͤchste Verordnungen. 
(Die Kirchenpolizey in den neuen Landestheilen 
betreffend.) 
Wir Maximilian Josepbp, 
von Gottes Gnaden König von Baiern, 
des heil. römischen Reichs Erzvfalzgraf, 
Erztruchseß, und Kurfürst. 
Unsere Gesinnung ist, daß die in Unserer 
schwaͤbischen Provinz eingefuͤhrten Verord- 
nungen uͤber Gegenstaͤnde des geistlichen 
Staatsrechts und der Kirchenpolizey auch in 
den neu erworbenen Theilen der Provinz 
geltend gemacht werden sollen. 
Muͤnchen den 14. April 1806. 
Max Joseph. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf kbnigl. allerhdchsten Befehl. 
von Flad. 
  
(Den englischen Garten zu München betreffend. 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bajern, 
des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, 
Erztruchseß, und Kurfuͤrst. 
Auf den Bericht Unserer königlichen 
Hofgarten= Intendanz vom 17. May vorigen 
Jahrs, wodurch Uns die Zweck: und Ge- 
schmacklosigkeit# der bisher im englischen Gar- 
un bestandenen Warnungstafeln angezeige 
wird, — ertheilen Wir nunmehr dem Ent- 
wurfe einer an die Stelle derselben zu setzen- 
den Verordnung, in Erwägung, daß sie für 
die von Uns geschenkte allgemeine Freyheit 
dieses Gartengenusses keinen Eintrag, und 
gegen jede Frechheit eines entweihenden Miß- 
brauches den direktiven und exekutiven Ein- 
halt enthält, hiedurch und dergestalt Unfre 
Genehmigung, daß diese Verordnung an den 
Haupt-Aus= und Eingängen des befragten 
Gartens in gedruckten Exemplarien zur öf- 
sentlichen Wissenschaft und Befolgung auf 
eine passende Weise aufgestellt, unter die 
Wächter zum erforderlichen Gebrauche bey 
der Vollziehung ausgetheilt, und endlich so- 
wohl durch Unser allgemeines Regierungo- 
blatt verkündet, als durch Unsere Lokal-:-Pe- 
lizey-Direktion in allen Uebertretungsfällen 
strenge gehandhabet werden soll. 
München den 712. April 1806. 
Max Josepb. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf kbnigl. allerhchsten Befehl. 
von Geiger.
	        
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