Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  28.)  37

Herren,  ich  glaube,  daß,  wenn  man  ein  neues  Unterrichtsgesetz  vorlegt,
niemand  erwarten  kann,  daß  wir  unsere  Zustimmung  geben  sollen,  daß
diese  Verwaltungsverordnungen  einfach  abgeschrieben  werden,  und  daß  genau
nach  der  Richtung  hin  nur  diejenigen  Verwaltungsverordnungen  abgeschrieben
werden,  die  derjenigen  Meinung  entsprechen,  die  augenblicklich  von  seiten
des  Herrn  Kultusministers  getragen  wird.  Meine  Herren,  zu  welchen  Zuständen
  eine  derartige  Praxis  führen  kann,  wie  der  Herr  Kultusminister  sie
ausspricht,  daß  die  Verwaltungsverordnungen  bestehendes  Recht  sein  müßten
und  sind,  und  daß  sie  die  Grundlage  des  Volksschulgesetzentwurfs  geben
müßten  —  zu  welchen  Zuständen  das  führen  kann,  meine  Herren,  das  zeigt
die  neueste  Verordnung,  die  der  Herr  Kultusminister  in  Bezug  auf  die
Dissidentenfrage  geschaffen  hat.  Der  Herr  Kultusminister  antizipiert  in
dieser  Verfügung  eine  Bestimmung  seines  Entwurfs,  des  §  17  Abschnitt  IV,
in  der  vollkommensten  Weise.  Was  in  dem  §  17 IV  steht  und  erst  Recht
werden  soll,  hat  er  durch  seine  Verfügung  erlassen;  er  hat  die  Regierungspräsidenten
  ermächtigt,  unter  Umständen  Kinder  von  Dissidenten  gegen  den
Willen  der  Eltern  und  Vormünder  zwangsweise  anzuhalten,  an  dem  Religionsunterricht
  —  wohl  gemerkt,  dem  konfessionellen  Religionsunterricht  —
teilzunehmen.  Meine  Herren,  das  ist  ein  Gewissenszwang,  wie  er  bei  uns
bisher  im  preußischen  Staatswesen  seit  der  friederizianischen  Zeit  noch  nicht
üblich  gewesen  ist.  Der  Herr  Kultusminister  beruft  sich  dabei  auf  seinen
früheren  Vorgänger  v.  Bethmann-Hollweg.  Aber  selbst  wenn  dieser  eine
derartige  Verordnung  erlassen  haben  sollte  —  ich  will  mich  über  den  Streit
der  Meinungen  darüber  gar  nicht  auslassen  —  so  ist  kein  Mensch  verpflichtet,
  sich  daran  zu  halten,  selbst  die  Regierungspräsidenten  nicht;  auf
dem  Rechtswege  kann  sie  in  ihrer  Gültigkeit  angefochten  werden,  und  das
Gericht  würde  wahrscheinlich  diese  Verordnung  wieder  umwerfen.  Der  Herr
Kultusminister  glaubt  aber,  durch  diese  Verwaltungsverfügungen  jetzt  Recht
geschaffen  zu  haben,  er  setzt  das  nachher  einfach  in  seinen  Entwurf  und
kommt  dann  zu  uns,  wie  er  das  schon  bei  mehreren  Gelegenheiten  gethan
hat,  daß  er  glaubt,  Verwaltungsrecht  sei  bestehendes  Recht,  —  er  kommt
zu  uns  mit  dem  §  17 IV,  und  wenn  wir  den  angreifen,  sagt  er:  Ich  weiß
nicht,  was  Ihr  wollt,  das  ist  ja  schon  geltendes  Recht  durch  die  Verfügung
  von  dem  und  dem  Tage,  die  ich,  der  Herr  Kultusminister,  erlassen
  habe.

Ich  halte  nun  diese  ganze  Verordnung,  diese  Bestimmung  in  §  17  IV
des  uns  vorliegenden  Gesetzes  für  den  wesentlichsten  Punkt  dieses  ganzen
Entwurfs,  soweit  er  den  Geist  zeigt,  der  im  Kultusministerium  herrscht;  er
zeigt  auch  den  Geist,  der  in  den  Parteien  herrscht,  die  diesen  Gesetzentwurf
unterstützen.  Meine  Herren,  ich  behaupte,  daß  der  Inhalt  dieser  Verordnungen
  unprotestantisch  ist.  In  der  Schrift  heißt  es:  „Suchet  in  der
Schrift“.  Die  protestantische  Kirche  lehrt  das  Recht  des  eigenen  Urteils,
und  das  will  besagen,  daß  es  auf  Erden  keine  sichtbare  Körperschaft  gibt,
deren  Entscheidung  die  Menschen  in  Glaubenssachen  ihr  Urteil  unterwerfen
mußten.

Es  ist  auch  sehr  charakteristisch,  wie  der  Herr  Kultusminister  diesen
seinen  Entwurf  verteidigt;  er  sagt:  „Steht  die  Frage  so:  sollen  wir  diese
Kinder  aufwachsen  lassen  ohne  jedes  Wort  einer  tieferen  Erkenntnis,  ohne
jedes  Wort  ethischer  und  moral-theologischer  Natur,  von  dem  Sie  doch  auch
zugeben  müssen,  daß  es  in  den  Konfessionen  am  besten  zum  Ausdruck
kommt?  Meine  Herren,  in  dieser  Auffassung  liegt  die  Grundverschiedenheit
unserer  ganzen  Stellung  zu  dieser  Frage.  (Sehr  gut!  rechts.)  Wir,  die
wir  diese  Bestimmung  haben  wollen,  ich  wenigstens,  ich  möchte  auch  nicht
im  geringsten  damit  einen  Zwang  ausüben;  ich  will  nur  eine  Wohlthat,