(Die Kupfermünzen in Tyrol betreffend.)
Wir Maximilian Joseyb,
von Gottes Gnaden König von Baiern,
des heil. rômischen Reichs Erzpfalzgraf,
Erztruchseß, und Kurfürst.
Die bisher in Tyrol kursirenden Münz-
sorten haben auf den Handelsverkehr des
Einwohners mit dem Auslande, in welchem
nur gute Münzsorten im Umlaufe sind, eine
sehr nachtheilige Rückwirkung gedußert, so,
daß er nach dem Nominalwerthe seiner der-
maligen Münze die Bedürfnisse von dem
Auslande nur mit einem sehr beträchtlichem
Verluste ankaufen; die eigenen Produkte aber
für einen geringern Werth absetzen konnte.
Es ist Unsere Pflicht als Regent diesem
Uebel zu steuern, und durch Einführung
guter Münzsorten die Produktion und den
Handelsverkehr des Landes wieder auf jenen
Flor zu erheben, welcher nach der natürli-
chen Beschaffenheit des Landes, und dem
Fleiße der Unterthanen erwartet werden darf,
sobald das vorzüglichste Hinderniß, daß dem-
selben gegenwärtig die schlechten Müngsorten
im Wege lagen, gehoben seyn wird.
Wir haben zwar, um die nöthigen Maaß-
regeln einzuleiten, und hierbey den auch nur
scheinbaren Schaden des Privatmannes we-
niger empfindlich zu machen, bereits einige
Anstalten getroffen; allein, ehe noch die Ver-
fügung wegen der Münzsorten im Allgemei-
nen ergehen konnte, ist ein Eräugniß einge-
treten, welches Uns auf der Stelle zu einer
provisorischen Maaßregel nöthigt. Das neuer-
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lichst in dem Königreiche Italien bekannt ge-
machte, und selbst mit Serafgesetzen verbun-
dene Verboth der unter voriger tprolischen
Landesregierung geschlagenen Kupfermünze
würde alle die in sehr beträchtlichen Massen
nach Icalien ausgewanderte Kupfermünze auf
einmal nach Tyrol wieder zurückdrängen, und
dadurch das Land mit einer Münzsorte über-
schwemmen, die bekanntlich sehr weit unter
ihrem Nominal-Werthe im Gehalte stehe.
Unsere Unterbehörden haben zwar auf der
Scelle ein Einfuhrs-Verboth dieser Münze
verfügt; allein es ist zu bekannt, daß die
Absicht eines solchen Verbothes nur bey gros
sen Transporten, welche die Landstraßen pas-
siren, erreichet wird; daß aber über die Ge-
birge und auf den Schleichwegen beynahe
eben soviel eingebracht werden könne, und
daß eben deßwegen viele tausend Familien
der Gefahr ausgesetzt werden, bey der seiner
Zeit unvermeidlichen Reduktion dieser Münz-
sorten sehr beträchtlich an ihrem Privatver-
mögen zu verlieren.
Um diesem, mit der Zeit immer sich ver-
größernden Schaden vorzubeugen, bleibe Uns
kein anderes Mittel übrig, als die Kupfer-
münze auf der Stelle auf ihren innerlichen
Werth, jedoch mit Rücksicht auf den einzu-
rechnenden Schlagsatz, zu reduziren.
Wir verordnen daher, daß von dem Au-
genblicke der Publikation dieses Mandats an-
fangend der Kupfersechser nur mehr für 2 Kr.,
der Kupfergroschen für r und : Kr., der
Kupferkreuzer noch fernerhin für 1 Kr.; der
Soldo aber für 1 Kr. eingenommen und aus-