Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

(Die Kupfermünzen in Tyrol betreffend.) 
Wir Maximilian Joseyb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern, 
des heil. rômischen Reichs Erzpfalzgraf, 
Erztruchseß, und Kurfürst. 
Die bisher in Tyrol kursirenden Münz- 
sorten haben auf den Handelsverkehr des 
Einwohners mit dem Auslande, in welchem 
nur gute Münzsorten im Umlaufe sind, eine 
sehr nachtheilige Rückwirkung gedußert, so, 
daß er nach dem Nominalwerthe seiner der- 
maligen Münze die Bedürfnisse von dem 
Auslande nur mit einem sehr beträchtlichem 
Verluste ankaufen; die eigenen Produkte aber 
für einen geringern Werth absetzen konnte. 
Es ist Unsere Pflicht als Regent diesem 
Uebel zu steuern, und durch Einführung 
guter Münzsorten die Produktion und den 
Handelsverkehr des Landes wieder auf jenen 
Flor zu erheben, welcher nach der natürli- 
chen Beschaffenheit des Landes, und dem 
Fleiße der Unterthanen erwartet werden darf, 
sobald das vorzüglichste Hinderniß, daß dem- 
selben gegenwärtig die schlechten Müngsorten 
im Wege lagen, gehoben seyn wird. 
Wir haben zwar, um die nöthigen Maaß- 
regeln einzuleiten, und hierbey den auch nur 
scheinbaren Schaden des Privatmannes we- 
niger empfindlich zu machen, bereits einige 
Anstalten getroffen; allein, ehe noch die Ver- 
fügung wegen der Münzsorten im Allgemei- 
nen ergehen konnte, ist ein Eräugniß einge- 
treten, welches Uns auf der Stelle zu einer 
provisorischen Maaßregel nöthigt. Das neuer- 
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lichst in dem Königreiche Italien bekannt ge- 
machte, und selbst mit Serafgesetzen verbun- 
dene Verboth der unter voriger tprolischen 
Landesregierung geschlagenen Kupfermünze 
würde alle die in sehr beträchtlichen Massen 
nach Icalien ausgewanderte Kupfermünze auf 
einmal nach Tyrol wieder zurückdrängen, und 
dadurch das Land mit einer Münzsorte über- 
schwemmen, die bekanntlich sehr weit unter 
ihrem Nominal-Werthe im Gehalte stehe. 
Unsere Unterbehörden haben zwar auf der 
Scelle ein Einfuhrs-Verboth dieser Münze 
verfügt; allein es ist zu bekannt, daß die 
Absicht eines solchen Verbothes nur bey gros 
sen Transporten, welche die Landstraßen pas- 
siren, erreichet wird; daß aber über die Ge- 
birge und auf den Schleichwegen beynahe 
eben soviel eingebracht werden könne, und 
daß eben deßwegen viele tausend Familien 
der Gefahr ausgesetzt werden, bey der seiner 
Zeit unvermeidlichen Reduktion dieser Münz- 
sorten sehr beträchtlich an ihrem Privatver- 
mögen zu verlieren. 
Um diesem, mit der Zeit immer sich ver- 
größernden Schaden vorzubeugen, bleibe Uns 
kein anderes Mittel übrig, als die Kupfer- 
münze auf der Stelle auf ihren innerlichen 
Werth, jedoch mit Rücksicht auf den einzu- 
rechnenden Schlagsatz, zu reduziren. 
Wir verordnen daher, daß von dem Au- 
genblicke der Publikation dieses Mandats an- 
fangend der Kupfersechser nur mehr für 2 Kr., 
der Kupfergroschen für r und : Kr., der 
Kupferkreuzer noch fernerhin für 1 Kr.; der 
Soldo aber für 1 Kr. eingenommen und aus-
	        
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