Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

setz angesehen, und Unsere saͤmmtliche Lan- 
desstellen solien angewiesen werden, hierauf 
fest und unverbruͤchlich zu halten. 
Zu Urkunde alles dessen haben Wir die ge- 
genwaͤrtige Deklaration hoͤchsteigenhaͤndig voll- 
zogen, und Unser koͤnigliches Siegel beyfuͤ- 
gen lassen. 
Gegeben in Unserer Haupt- und Residenz- 
stadt Muͤnchen den 7. Junius 1806. 
Max Joseph. (L. S.) 
Freyherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhoͤchsten Befehl. 
von Flad. 
Wir Endesunterzeichnete Senioren und 
übrige regierende Mitglieder der reichsgräf- 
lich= fuggerischen Familie in Schwaben ur- 
kunden anmit: — 
Nachdem Seine königliche Majestät von 
Baiern, auf unsere unterm 16. April heu- 
rigen Jahres allerunterthänigst eingereichte 
Vorschläge, über die Bedingungen, unter 
welchen wir uns aus allertiefester Devotion 
gegen Seine königliche Majestät von Baiern 
bewogen gefunden haben, unsere sämmtliche 
reichsständische, ritterschaftliche, und übrige 
Gesitzungen in Schwaben der Souverainitt 
Seiner königlichen Majestät zu unterwerfen, 
nach hierüber mit der höchsten Ministerial- 
stelle gepflogenen Unterhandlungen obige al- 
lerhöchste Deklaration als ein für Allerhöchst- 
dieselbe, Ihre Erben und Nachfolger in 
der Regierung des Landes, verbindliches 
pragmatisches Gesetz zu erlassen, allergnd- 
digst geruhten; « 
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Als nehmen wir diese allerhoͤchste Dekla- 
ration mit allerunterthaͤnigstem Danke an, 
und verbinden uns fuͤr unsere Erben und 
Nachkommen, alles getreu und unverbrüch- 
lich zu halten, und zu erfüllen, was uns 
in deren Gemäßheit zu halten und zu er- 
füllen obliegt. 
Dessen zur Bekräftigung haben wir gegen- 
wärtige Revers-Urkunde eigenhändig unter- 
schrieben und besiegelt. Augeburg den 10. 
Junius 1806. 
(L S.) Joseph Graf Fugger von 
Glött Senior, für sich und 
tutorio nomine für den Grasen 
Friedrich von Kirchberg. 
(I. S.) Joseph Hugo Fugger, 
Graf von Kirchheim Sab- 
senior, antonianischer Linie. 
(L. S.) Maria Jos. Graf Fugger 
von Dietenheim. 
(L. S.) Karl Anton Fugger Graf 
von Nordendorf. 
  
Königliche allerhöchste Verordnungen. 
Die Aufhebung des mit Kurbaden bestandenen 
Milirärkartels betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern, 
des heil. rômischen Reichs Erzpfalzgraf, 
Erztruchseß und Kurfürst. 
Nachdem Wir Uns bewogen gefunden ha- 
ben, das mit Kurbaden bestandene Militär= 
kartel wiederum aufzuheben, so haben sich 
sämmtliche Behörden hienach in vorkommen"
	        
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